Digitaler Nachlass Was passiert mit meinen Social-Media-Accounts nach meinem Tod?

Bonn · Wenn eine Person stirbt, bleiben ihre Spuren auf sozialen Netzwerken erhalten. Die Zahl der Profile verstorbener Personen auf Facebook steigt immer weiter. Eine Umfrage zeigt: Die wenigsten wissen, wie man sich um seinen digitalen Nachlass kümmert.

 Verschiedene soziale Netzwerke

Verschiedene soziale Netzwerke

Das eigene Leben findet inzwischen auf vielen Kanälen statt: Nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt lassen wir andere an unserem Leben teilhaben und hinterlassen täglich Spuren. Doch was passiert mit diesen Spuren auf Facebook, Twitter und Co., wenn wir sterben?

Die Verwaltung des digitalen Nachlasses ist bei den wenigsten Nutzern von sozialen Netzwerken geregelt. Das zeigt eine Bitkom-Umfrage, in der 80 Prozent der Befragten angaben, keinerlei Vorkehrungen für den Nachlass im Internet gemacht zu haben. Dennis Horn vom WDR stellt in einem Blogeintrag fest, dass Facebook bald zu einem digitalen Friedhof wird. Er berechnet, dass es im Jahr 2089 in Deutschland mehr tote als lebende Facebook-Nutzer geben wird.

Erst im Mai 2017 machte das Thema "digitaler Nachlass" Schlagzeilen: Das Kammergericht Berlin entschied, dass Eltern als Erben keinen Anspruch auf den Zugang zum Facebook-Account der Kinder haben. Dieses Urteil ging auf den Tod eines 15-Jährigen Mädchens zurück, das von einer einfahrenden U-Bahn erfasst wurde. Ihre Eltern klagten das Recht auf den Zugang zum Facebook-Account des Mädchens ein. Sie erhofften sich, Informationen über die Umstände des Todes zu bekommen. Die Eltern bekamen keinen Zugriff, da ihre Tochter sie zu Lebzeiten nicht als "Erbe" des Kontos eingetragen hatte.

Die aktuelle Bitcom-Umfrage zeigt, dass die wenigsten wissen, wie man den digitalen Nachlass verwalten soll und kann. 69 Prozent der Befragten gaben an, sich über das Thema zu wenig informiert zu fühlen. Im Hilfe-Bereich führt Facebook seinen Nutzern auf, welche Möglichkeiten es für den Umgang mit dem Account eines Verstorbenen gibt. Trifft ein Facebook-Nutzer zu Lebzeiten keine Vorkehrungen, so wird die Seite nach dem Tod zu einer "Gedenkseite", sobald ein Familienmitglied oder ein enger Freund den Tod meldet. Facebook setzt dann das Wort "Remembering" an oberste Stelle des Profils und lässt es so, wie der Verstorbene es hinterlassen hat.

Um diesen Zustand der Seite herzustellen, muss ein enger Verwandter online einen Antrag an Facebook stellen. Zum Antrag muss man eine Sterbeurkunde oder eine Todesanzeige nachweisen. Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter können auch beantragen, dass ein Profil eines Verstorbenen gelöscht wird. Dafür braucht der Antragsteller einen Nachweis, dass er den Nachlass des Verstorbenen verwalten darf und ein Dokument, das den Tod bestätigt.

Facebook bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit, Inhalte aus dem Account eines Verstorbenen anzufordern. Im Antrag muss man nachweisen, dass man in enger Verbindung zur verstorbenen Person stand.

Selbst regeln kann man seinen digitalen Nachlass auf Facebook in den "Allgemeinen Kontoeinstellungen". Unter dem Stichwort "Konto verwalten" kann man die Löschung des Kontos im Todesfall beantragen. Zudem kann man einen Kontakt auswählen, der nach dem Tod die Verwaltung des digitalen Nachlasses übernimmt. Der "Nachlasskontakt" kann das Profil aktualisieren, jedoch keine Beiträge posten oder Nachrichten einsehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort