Gericht sieht bei Loveparade-Klage keine Aussicht auf Erfolg

Duisburg · Im Prozess um eine Entschädigung für seinen Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht einem Feuerwehrmann wenig Hoffnung gemacht.

 Kreuze und Blumen erinnern an die Loveparade-Tragödie in Duisburg. Foto: Martin Gerten

Kreuze und Blumen erinnern an die Loveparade-Tragödie in Duisburg. Foto: Martin Gerten

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"Wir sehen für Ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg", sagte der Vorsitzende Richter zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag. "Bei ihnen geht es um ein typisches Berufsrisiko, aus unserer Sicht."

Der bei der Katastrophe eingesetzte 53 Jahre alte Feuerwehrmann will im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Er habe bei dem Einsatz am 24. Juli 2010 eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, erklärte seine Anwältin Bärbel Schönhof. Bei dem Technofestival waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

"Beobachter" könnten kein Schmerzensgeld beanspruchen, auch wenn sie sichtbar schwer erkrankt seien, sagte der Richter. Man müsse direkt betroffen oder verletzt worden sein. Außerdem gebe es Ausnahmen wie zum Beispiel den Schockschaden naher Angehöriger.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Prozesskostenhilfeanträgen hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten: Das Land und die Stadt sowie der Inhaber der Firma - eine GmbH - seien aus rechtlichen Gründen nicht haftbar zu machen.

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