Kommentar Kein Ruhmesblatt

Wenn der Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff am kommenden Donnerstag mit dem zu erwartenden Freispruch endet - alles andere wäre eine Überraschung - endet auch eine Affäre, die für keinen der Beteiligten ein Ruhmesblatt ist. Für Wulff selbst nicht, für die Justiz nicht und auch für die Medien nicht.

Christian Wulff dürfte vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen werden und somit straffrei bleiben. Aber das gilt natürlich nur für dieses Verfahren. Bestraft ist Wulff genug: Seine Karriere ist unrühmlich zu Ende gegangen, seine Ehe gescheitert, auch das gehört in diesen Zusammenhang.

Die Justiz hat sich in diesem Verfahren verrannt, insbesondere die Staatsanwaltschaft, die bis zuletzt versucht, durch neue Beweisanträge doch noch das berühmte Haar in der Suppe zu finden. Dabei verkennt sie, wie viele Bürger auch, dass den Verfehlungen des früheren Ministerpräsidenten nicht mit den Mittel des Rechts beizukommen war und ist.

Schließlich die Medien. Sie haben zunächst einmal ihren Auftrag erfüllt, indem sie Auffälligkeiten recherchiert und veröffentlicht haben, die sich zumindest mit dem Anspruch, den man an das Amt des Bundespräsidenten haben muss, nicht vertragen haben. Dabei sind nicht wenige aber übers Ziel hinausgeschossen, indem sie Banalitäten wie Kinderspielzeug oder Ballkleidung skandalisiert haben.

Am Ende bleibt es bei dem, was schon ziemlich früh fest stand:Wulff hat sich durch sein Verhalten selbst aus dem Amt katapultiert. Aber strafbar war das nicht.

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