Kommentar zum NPD-Verbotsverfahren Grenzen der Toleranz

Das Verbot einer politischen Partei ist eine heikle Unternehmung. Vor allem wenn es um eine Partei geht, deren Vertreter Wähler in ein Parlament entsandt haben - wie die NPD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern.

Nicht nur NPD-Anhängern wird der Vorwurf leicht gemacht, etablierte Parteien wollten sich per Verbot einen lästigen Konkurrenten vom Hals schaffen und ignorierten den Wählerwillen.

Auf der anderen Seite ist es schlicht unerträglich, dass eine Partei mit einem autoritären und fremdenfeindlichen Weltbild, deren Anhänger wiederholt durch Gewalttaten zum Beispiel gegen Ausländer aufgefallen sind, vom Staat auch noch alimentiert wird. 1,4 Millionen Euro erhielt die NPD im Vorjahr aus der Parteienfinanzierung. Es ist eine Frage demokratischer Selbstachtung, dass eine Partei, die die Demokratie zerstören will, durch sie nicht gepäppelt wird. Gut also, dass das Bundesverfassungsgericht das NPD-Verbotsverfahren weiterführen wird.

Wenn es hoffentlich zu einer Sachentscheidung in Karlsruhe kommt, werden die Richter wichtige Fragen beantworten, die die Erfolge rechter und rechtspopulistischer Bewegungen und Parteien aufwerfen: Wie tolerant ist der Staat gegenüber seinen Feinden? Wo verläuft die Demarkationslinie, die Hetze vom Recht auf freie Meinungsäußerung trennt?

Gegenüber dem offen zur Schau getragenen Rechtsextremismus der Minipartei NPD erscheint das politische Gift, das Gruppierungen wie die AfD in die Gesellschaft tragen, als die größere politische Herausforderung.

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