Wenn Ordnungsbehörden im Trüben fischen

Weil er rechtlich als Landwirt gilt, darf der ehemalige Kiesabbauunternehmer Hans Heres in seinem Angelpark eine Fischzucht betreiben - Kreis und Gemeinde wollen den Betrieb in Witterschlick nicht, genehmigen aber eine "Teichwirtschaft"

Wenn Ordnungsbehörden im Trüben fischen
Foto: Henry

Alfter-Witterschlick. Wer sich dem Angeln verschrieben hat, braucht vor allem eines: viel Geduld. Das ist eine Eigenschaft, die einem auch als Betreiber eines Angelparks zugute kommt - wenn es nämlich darum geht, den Betrieb zu etablieren. So wie der ehemalige Quarzabbauunternehmer Hans Heres, der an der Schmalen Allee in Witterschlick peu à peu einen öffentlichen Angelpark mit Kneipe eingerichtet hat.

Nicht im Sinne der Behörden, die ihm immer wieder mit ordnungsbehördlichen Verfügungen zu Leibe rückten und dabei feststellen mussten, dass sie dabei vor allem eines brauchen: viel Geduld.

Das merkten auch die Mitglieder des Alfterer Planungsausschusses. Sie hatten in der jüngsten Sitzung über eine Nutzungsänderung innerhalb des Areals zu entscheiden. Heres, der nach dem Baurecht als Landwirt gilt, darf in dem Landschaftsschutzgebiet künftig eine "Teichwirtschaft mit Verkauf" betreiben. Sprich: eine Fischzucht.

Kreis und Gemeinde erteilten im Zusammenhang mit der Sitzung und bestärkt durch eine Empfehlung der Landwirtschaftskammer Rheinland ihr Einvernehmen - allerdings nicht ohne Bauchschmerzen. Verursacht werden die durch mehrere ordnungsbehördliche Verfahren, die die Gemeinde nach Auskunft von Bürgermeisterin Bärbel Steinkemper teils wegen beseitigter Hecken, teils wegen eines angelegten Parkplatzes angestoßen hat.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis untersagte laut Pressesprecherin Katja Lorenzini den Angelpark und verfügte den Abriss des Kneipengebäudes, weil keine Genehmigungen vorlagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Abriss im August 2002 sogar bestätigt. Doch das Urteil wird wohl nicht mehr vollstreckt - aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung, die Heres jetzt nachweisen konnte. "Der Fehler war, dass wir den Betrieb als Gewerbe und nicht als Landwirtschaft angemeldet hatten", so Heres auf Anfrage.

Die fünf Teiche existierten schon seit mehr als 50 Jahren. Das Gelände habe er 1987 mit den dazugehörigen Häusern - beides in Nachbarschaft seines damaligen Abbaubetriebs - von einem Bauunternehmer erworben. Nach dem Rückzug aus seinem mittlerweile insolventen Quarzabbauunternehmen im Jahr 2000 habe er die ehemals Geschäftsfreunden vorbehaltenen Teiche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Dazu gehörte auch eine Kneipe, die im Nebengebäude des so genannten Jagdhauses untergebracht wurde. Dass Heres nun das Landwirte-Privileg in Anspruch nehmen kann, sieht Bürgermeisterin Steinkemper mit gemischten Gefühlen. "Die Gemeinde hat dem nichts entgegensetzen können. Manche Leute haben einfach einen gewieften Rechtsbeistand", meint sie. "Die Sachlage hat sich geändert. Wir werden prüfen, ob das Gebäude, für das nach wie vor die Abrissverfügung vorliegt, für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist", sagt Kreis-Sprecherin Lorenzini.

Ergebnisse lägen noch nicht vor. Der Verkauf von Fischen, so die Sprecherin weiter, müssten dem landwirtschaftlichen Betrieb aber klar untergeordnet sein. Kneipe und Angelpark blieben jedoch untersagt: "Das würde den rechtlichen Rahmen sprengen." Heres will die bisherige Kneipe für Verarbeitung, Lagerung und Kühlung seiner Forellenzucht nutzen. Das Angeln will er auf seinem Gelände aber weiterhin erlauben.

Auch das werde schließlich durch die landwirtschaftliche Privilegierung gedeckt, meint er. Auf der Internetseite des Betriebs ( www.angelpark-witterschlick.de) wird weiter für den Angelpark geworben. "Das alles stinkt dermaßen zum Himmel", findet Eugen Deubel, Ansprechpartner des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund) in Alfter. "Da wird ein Kiesunternehmer zum Landwirt gemacht, und aus einer Abrissverfügung wird plötzlich eine Genehmigung."

Er denkt nun darüber nach, sich über den Bund an den Kreistag zu wenden. Obwohl die Gemeinde den Angelbetrieb laut Mario Kettermann, Fachgebietsleiter Hochbau/Bauleitplanung, jahrelang "mit Argwohn" beobachtete, stehen an beiden Einfahrten der Schmalen Allee offiziell anmutende Hinweisschilder auf den Angelpark - Schilder, die über den Bauhof der Gemeinde bestellt werden können. "Dort wird in der Regel vorausgesetzt, dass es sich um einen genehmigten Betrieb handelt", so Steinkemper auf Anfrage. Sie will die Angelegenheit nun überprüfen lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort