Regierungsaufteilung soll ins Grundgesetz

Nach dem Willen der großen Koalition wird das Berlin/Bonn-Gesetz Teil der Föderalismusreform - Die sechs "Bonner Ministerien" blieben dauerhaft am Rhein - FDP ist zerstritten, aber Kelber rechnet mit klarer Zustimmung

Bonn. Die Aufteilung der Bundesministerien zwischen Berlin und Bonn soll im Grundgesetz verankert werden. Das Berlin/Bonn-Gesetz würde somit Teil der von der großen Koalition geplanten Föderalismusreform, der Bundestag und Bundesrat mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten zustimmen müssen. Laut "Spiegel" will eine Arbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD in dieser Woche die Schlussfassung der Reform ausarbeiten.

Bereits vor der Bundestagswahl hatten die Föderalismusexperten von Bundestag und Bundesrat vereinbart, dass darin der Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991 und das Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 als Begleittext zur Neufassung des Hauptstadt-Artikels 22 im Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Diese Vereinbarung war vor zwei Monaten mit Zustimmung der Länder Berlin und NRW in die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD übernommen worden. Demnach sollen dauerhaft sechs Ministerien ihre ersten Dienstsitze in Bonn behalten: Verteidigung, Bildung/Forschung, Verbraucherschutz/Ernährung, Umwelt, Entwicklung und Gesundheit.

Innerhalb der FDP ist die Meinung zu dem Thema unterschiedlich. So sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagfraktion, Ernst Burgbacher, wegen des mit der Aufteilung verbundenen personellen und finanziellen Aufwands könne er sich eine Pendel-Regierung zwischen Rhein und Spree auf Dauer nicht vorstellen.

Der Berliner FDP-Vorsitzende Markus Löning kritisierte ebenfalls die dauerhafte Festschreibung der Aufteilung der Ministerien: "Das ist eine totale Überkompensation für Bonn." Demgegenüber wollen die NRW-Liberalen am Berlin/Bonn-Gesetz festhalten. Die Föderalismusreform werde ad absurdum geführt, wenn sie den Berliner Zentralismus weiter stärke, sagte Fraktionschef Gerhard Papke.

Ähnlich äußerte sich der CDU-Fraktionschef im Düsseldorfer Landtag, Helmut Stahl: "Wir lassen nicht zu, dass am Berlin/Bonn-Gesetz gerüttelt wird." Dabei habe er nicht nur die Kosten im Blick, die mit einer vollständigen Verlagerung der Bundesregierung nach Berlin verbunden seien. Eine "faire Arbeitsteilung" zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn beuge zudem einem "immer unverhohlener auftretenden Berliner Zentralismus vor".

Der Bonner SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber sprach von einer "Nagelprobe" für seinen Bonner Amtskollegen Guido Westerwelle. Der FDP-Chef müsse "unter Beweis stellen, dass er für sein persönliches Pro-Bonn-Engagement seine Partei und Fraktion hinter sich bekommt", sagte Kelber dem GA. Auch von den Grünen erwarte er ein klares Bekenntnis in der Berlin/Bonn-Frage. Im übrigen rechne er in Bundestag und Bundesrat mit einer "klaren Zustimmung" für die Föderalismusreform.

Laut Bundesrechnungshof betragen die Kosten, die durch die Ministeriums-Aufteilung entstehen, rund zehn Millionen Euro pro Jahr. Für einen Totalumzug müssten die Steuerzahler mindestens fünf Milliarden Euro bezahlen.

Im Berlin/Bonn-Gesetz ist unter anderem die "Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn" festgeschrieben. In Paragraf 4 heißt es: "Bundesministerien befinden sich in Berlin und Bonn." Und im Bonn/Berlin-Beschluss ist zu lesen, dass "der größte Teil der Arbeitsplätze in Bonn erhalten bleibt". Was nach wir vor gilt: Rund 10 700 Mitarbeiter arbeiten in den Bonner Ministerien; in Berlin sind es etwa 9 300.

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