Amtsgericht Bonn 70-Jähriger muss für Bisse seines Weimaraners zahlen

BONN · Ein passionierter Jäger muss für die Bisse seines Weimaraners eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen. Vollkommen uneinsichtig zeigte sich am Montag ein Bonner vor dem Amtsgericht.

Der junge Rassehund des passionierten Jägers hatte im Januar eine Joggerin im Kottenforst angegriffen und mehrfach gebissen. In den Augen des 70 Jahre alten Angeklagten und seines Verteidigers war dies jedoch allein die Schuld der 50-Jährigen. Das Gericht sah dies anders und verurteilte den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro (60 Tagessätze à 200 Euro). Richter André Stollenwerk fand deutliche Worte: "Wer soll die Verantwortung dafür übernehmen, dass ein Hund keinen Jogger, Skater oder ein Kind beißt? Natürlich der Hundehalter und niemand sonst!"

Die joggende Ärztin sei ihm und seinem damals neun Monate alten Weimaraner auf einem schmalen und uneinsehbaren Weg plötzlich entgegengekommen. "Der Hund war erschrocken und hat deshalb so gehandelt", hatte der Jäger berichtet. Sein Verteidiger Bernd van Sambeck behauptete, die Joggerin habe "einfach nicht aufgepasst" und den Hund dadurch so erschreckt, dass es zu einer "Instinkthandlung" gekommen sei.

Der Hund habe sein Herrchen lediglich beschützen wollen. Daher seien die Verletzungen des Opfers "selbst verschuldet".

Diese Version kauften Amtsrichter André Stollenwerk und Staatsanwalt Thomas Geyer dem Angeklagten allerdings nicht ab. Sie glaubten vielmehr den Schilderungen der Ärztin. Sie hatte berichtet, dass sie den Jäger schon aus 30 Metern Entfernung gesehen habe und sofort stehen geblieben sei. Der Grund: Etwa eine Woche zuvor sei ihr mit einem Freund durch den Wald joggender Ehemann ebenfalls von dem Weimaraner attackiert worden.

Ihre böse Vorahnung habe sich bestätigt: Der nicht angeleinte Hund sei auf sie zugelaufen und habe sie "sofort angegriffen". Er habe sie in den Unterarm und den Oberschenkel gebissen. "Ich habe gedacht, der hört nicht mehr auf zu beißen." Die Bisse hätten erst aufgehört, als der 70-Jährige seinen Hund am Halsband gepackt und weggezogen habe.

"Vollkommen perplex" war die Frau nach eigenen Angaben darüber, dass der Hundehalter anschließend trotz der zerrissenen Jogginghose behauptet habe, dass sein Hund sie nicht gebissen habe. Als sie wieder zu Hause war, hatte sie die Polizei angerufen, Anzeige erstattet und die Verletzungen von einem Arzt attestieren lassen.

Später hatte sich herausgestellt, dass es bereits im vergangenen Jahr einen weiteren Vorfall mit einem Fünfjährigen gegeben hatte, der mit seiner Familie spazieren gegangen war. Dem Kind hatte der damals etwa vier Monate alte Weimaraner laut der Mutter des Jungen in die Wade geschnappt.

Laut Stollenwerk spiele keine Rolle, ob der Hund - wie von der Verteidigung vorgetragen - bei einem Polizeihundetrainer ausgebildet werde und sich beim Tierarzt vorbildlich benehme. "Der Hund ist problematisch mit Joggern im Wald, und das wussten Sie. Ein bisschen mehr Einsicht hätte Ihnen gut getan." Zugute gehalten wurde dem Jäger, dass er seinen Hund offenbar seit dem letzten Vorfall stets kurz anleint, obwohl an besagten Stellen keine Anleinpflicht besteht.

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