Schlimme Folgen

Berichterstattung zur Inklusion

Was bei dem nun aufkommenden Sturm gegen die geplante Inklusion bei oberflächlicher Betrachtung wie ein Widerstand gegen die Inklusion an sich wirkt, wird bei näherer Betrachtung zum schieren Verzweiflungsschrei derer, die dieses Gesetz umzusetzen haben. Das Schuländerungsgesetz hat zur Folge, dass Eltern frei entscheiden können, wo ihr Kind beschult wird. Was sich im Kern als gute Idee ausmacht, wird in der Praxis schlicht zur Katastrophe.

Der Kardinalsfehler, erst ein Gesetz zu machen und sich im Nachgang um Umsetzbarkeit zu kümmern, wird hier wiederholt und macht die Kinder erneut zum Experimentierobjekt. Ohne Veränderung in der Personalstärke oder der Baustruktur muss nun jede Schule versuchen, die Anforderungen, die mit der Beschulung von behinderten Kindern auf die Schulen zukommen, selber zu stemmen. Die Lehrkräfte sollen ab Sommer sowohl körper- als auch geistig behinderte Kinder mit unterrichten, ohne dafür ausgebildet zu sein. Zusätzliche Sonderpädagogenstellen sind nicht vorgesehen.

Die Bonner Schulräte haben dieser Situation noch eins draufgesetzt: Grundschulen, die bereits gemeinsamen Unterricht praktizieren (GU), müssen den Elternwunsch respektieren und alle Kinder beschulen. In der ersten und zweiten Klasse soll zudem keine Feststellung des Förderbedarfs mehr stattfinden. Grundschulen, die derzeit keine GU-Schulen sind, sind von der Pflicht, behinderte Kinder aufzunehmen, entbunden. Damit wird den GU-Gundschulen die Umsetzung des Inklusionsgesetzes alleine aufgebürdet. Die Auswirkungen dort auf den Unterricht und die Betreuung aller Kinder sowie die entstehende Belastung der Lehrkräfte kann man sich unschwer vorstellen.

Angelika Heidger, Bonn

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