Recht auf Meinungsfreiheit

Zur Rubrik "Leute heute" vom 7. Januar

 George Alan O'Dowd alias Boy George.

George Alan O'Dowd alias Boy George.

Foto: ap

In der Kurznachricht kritisiert der homosexuelle Sänger Boy George den Boxer Evander Holyfield wegen schwulenfeindlicher Sprüche. Holyfield hatte öffentlich geäußert, dass Homosexualität nicht normal sei, und behauptet, dass diese sexuelle Orientierung veränderbar sei. Mir stellt sich die Frage, ob diese Äußerung irgendeine Feindlichkeit beinhaltet. Im Übrigen kann man trefflich darüber streiten, was heutzutage als normal bezeichnet werden kann. Ich meine, die vielzitierte Toleranz müsste für alle gelten. Eine solche Aussage fällt unter die Meinungsfreiheit, da keine Beleidigung darin enthalten ist, sondern lediglich eine persönliche Meinung zum Ausdruck kommt.

Für mich besteht andererseits die Gefahr, dass jegliche Kritik an der Homosexualität sofort als Homophobie verteufelt wird. Warum sollte veränderungswilligen Betroffenen nicht geholfen werden?

Mir ist es sehr wichtig, dass unser aller Grundrecht auf Meinungsfreiheit erhalten bleibt. Dabei möchte ich unbedingt auch die andere Meinung stehen lassen und akzeptieren. Mir scheint, es wäre für uns alle von Vorteil, würden wir uns nach der sogenannten goldenen Regel verhalten. Sie besagt, dass man seine Mitmenschen so behandeln soll, wie man auch gerne von ihnen behandelt werden würde.

Klaus Funke, Bonn

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