Fehler unterlaufen

Zum Artikel "Ich wünsch mir den Tod" über Islamisten in Deutschland vom 8. September

Zu meinem Bedauern sind der Deutschen Presseagentur zwei große Fehler unterlaufen. Es ist falsch, dass im Iran Menschen wegen außerehelicher Ehe oder Ehebruchs gesteinigt werden. Ein derartiges Urteil ist seit mehr als zehn Jahren nicht ausgesprochen worden und wird nicht ausgeführt.

Zum Zweiten ist falsch, dass im Iran die Scharia angewendet wird, geschweige denn deren extreme Art. Laut Artikel 166 muss das Strafmaß, das von einem Richter festgesetzt wird, dem Gesetz entsprechen. Weiterhin legt der Artikel 58 fest, dass das Gesetz das ist, was das vom Volk gewählte Parlament beschließt.

Dr. med. Hossein Pur Khassa-lian, Bonn

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