Falscher Begriff

Zum Porträt über Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Obwohl schon mehrfach auf die Unsinnigkeit hingewiesen wurde, verwenden auch Sie wieder einmal den Begriff "Der studierte Rechtsanwalt". Man kann Rechtsanwalt nicht studieren, sondern Rechtswissenschaften (vulgo: Jura), und am Ende dieser akademischen Ausbildung kann man sich, neben anderen Optionen, entscheiden, den Beruf eines Rechtsanwalts anzustreben.

Und natürlich hat man als Rechtsanwalt studiert, andernfalls erhält man gar keine Zulassung. Diejenigen, die sich als Rechtsanwälte ausgeben, ohne ein entsprechendes Studium absolviert zu haben, sollte man meiden, denn es handelt sich im Zweifelsfall um "Stammtischjuristen".

Reineke Schmoll-Eisenwerth, Niederkassel

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort