Es trifft die Bonner

Zum Artikel "SWB rutschen in die roten Zahlen" vom 22. August

Wie gut muss es uns gehen. Es gibt keinen Tag, an dem nicht bekannt wird, dass sich wieder ein Finanzloch im Bonner Haushalt auftut. Da wurden Verträge mit millionenschweren Investoren geschlossen, die finanziell gar nicht in der Lage waren, ein Hotel und Tagungsbüro zu bauen. Das übernimmt jetzt die Stadt. Und wer bleibt auf den Kosten sitzen: die Stadt.

Da hat man einen sehr gut bezahlten Mitarbeiter, der weit mehr als 150 000 Euro im Jahr verdient, da hat man juristische Personen im Stadthaus. Da leistet man sich die besten Anwälte und man scheitert jedes Mal vor Gericht, weil die Kündigungen fehlerhaft sind und der Mitarbeiter bekommt rückwirkend sein Gehalt. Und wer bleibt auf den Kosten sitzen: die Stadt.

Da werden nach nur vier Jahren von den Stadtwerken Bonn Tochtergesellschaften verkauft, weil sie Verluste erwirtschaften. Und um sie loszuwerden, werden Sonderklauseln im Vertrag verankert: Das heißt, der Verkäufer muss für die Zusatzversorgung der Mitarbeiter des Verlustunternehmens mehr als vier Millionen Euro bereitstellen. Und wer bleibt auf den Kosten sitzen: die Stadt.

Da werden 31 000 Flyer für die Werbung für Pützchens Markt gedruckt, und nach dem Druck und der Rechnung von über 2600 Euro stellt man fest, dass man das Programm von 2011 in Auftrag gegeben hatte. Also wird einer neuer Druck in Auftrag gegeben. Und wer bleibt auf den Kosten sitzen: die Stadt.

Nicht nur, dass die Stadt Bonn anscheinend ein Faible für zahlungsunfähige Investoren hat, Käufe, Verkäufe und Verträge mit schlechten Ausgang für die Stadt tätigt und abschließt, sich Mitarbeiter hält, die noch nicht einmal Jahreszahlen unterscheiden können, sich teure Rechtberater hält, die Prozesse wegen Formfehlern verlieren. Nein die Stadt hält trotz stetiger roten Zahlen an Millionen-Projekten wie dem Festspielhaus fest, obwohl die Stadt sich das nicht leisten kann. Wie gut muss es uns gehen.

Uwe Führer, Bonn

Im Jahre 2009 verkauften die Stadtwerke Bonn einen Betrieb in Siegen mit einer Zusage, für eine Zusatzversorgung einzustehen. Diese ungewisse Verbindlichkeit hätte im Rahmen des Paragrafen 249 Handelsgesetzbuch als Rückstellung bilanziert werden müssen. Die Geschäftsführung hat dies offensichtlich unterlassen. Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Die WP-Gesellschaft, die die Bilanzen und Jahresabschlüsse prüft, hat wohl den Vertragspunkt nicht gelesen oder ignoriert. Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Der Aufsichtsrat, der Verträge in dieser Größenordnung genehmigen und prüfen muss, reagiert erst in diesem Jahr.

Vorsatz oder Unfähigkeit? Wer trägt, außer den Bonner Bürgerinnen und Bürgern, die Konsequenzen und wird zur Verantwortung gezogen? Haben in diesem Fall auf alle Verantwortlichen, wie die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Frau Bärbel Diekmann im WCCB-Desaster, von nichts etwas gewusst? Solange Parteiklüngel dazu führt, dass leitende Positionen in unserer Stadt mit Fachfremden besetzt werden, wird sich wohl nichts ändern.Die Politikerverdrossenheit nimmt zu.

Norbert Böhnke, Bonn

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