Bürger gegen Übernahme der hohen Anwaltskosten

Zu den Berichten über die Übernahme von WCCB-Prozesskosten von Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler durch die Stadt Bonn sowie zum Kommentar "Schuld und Schuldige" von Andreas Baumann vom 15. Juni sowie zu Leserbriefen dazu

 Die Ankläger im WCCB-Prozess gegen Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler: Florian Gessler (links) und Timo Hetzel von der Staatsanwaltschaft Bonn. FOTO: GA-ARCHIV

Die Ankläger im WCCB-Prozess gegen Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler: Florian Gessler (links) und Timo Hetzel von der Staatsanwaltschaft Bonn. FOTO: GA-ARCHIV

Foto: Nicolas Ottersbach

Es ist Rechtsanwalt Heydenreich sehr zu danken, dass er präzise und mit anwaltlicher Sachkenntnis darstellt, warum die Übernahme der Anwaltskosten für die WCCB-Angeklagten Hübner und Zwiebler eine Unverschämtheit sind: Hört diese unsägliche Geschichte und der ununterbrochene Griff in die Taschen der Bonner Bürger denn nie auf?

Ich schließe mich Heydenreich an: Die Bonner Freibäder öffnen erst mittags, so dass ich als Berufstätige praktisch vom sommerlichen Schwimmen an Arbeitstagen ausgeschlossen bin. Bürgerämter in den Ortsteilen werden geschlossen, so dass man weitere Wege und mehr Mühsal (man denke nur an die Berichte über die langen Wartezeiten im zentralen Amt in Bonn-Mitte) auf sich zu nehmen hat, um einen Führerschein oder einen neuen Reisepass zu bekommen. Alle diese lokalpolitischen Maßnahmen sollen offensichtlich verzweifelt das Geld einsparen, das an anderer Stelle mit beiden Händen "zum Fenster herausgeworfen" wurde.

Es trifft uns Bonner direkt und im Kern unserer ganz alltäglichen Interessen. Wie gut, dass wir wenigstens kein neues Festspielhaus finanzieren müssen.

Brigitte Groening, Bonn-Beuel

Wieder einmal versucht die Stadtverwaltung mittels Eilvorlage dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen. Im Runderlass heißt es: Ist gegen Beschäftigte (...) wegen einer dienstlichen Tätigkeit (...) die öffentliche Klage im strafgerichtlichen Verfahren (...) erhoben, (...) kann (...) zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung ein Vorschuss oder (...) ein zinsloses Darlehen gewährt werden." Voraussetzung ist, "dass ein dienstliches Interesse an einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung besteht. So stellt sich weiter die Frage, ob die angegebenen Kosten in Höhe von 842 225,49 Euro "notwendig" im Sinne des oben zitierten Runderlasses sind.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hätten Rechtsanwaltskosten von maximal 42 000 Euro anfallen dürfen. Hübner und Zwiebler haben offensichtlich Gebührenvereinbarungen mit den Anwälten über das 20-fache der gesetzlichen Maximalgebühr geschlossen.

Im Runderlass heißt es: "Die Notwendigkeit der Kosten richtet sich nach den in den Straf-, Bußgeld- und Zivilverfahren geltenden Regelungen." Also nach den genannten 42 000 Euro.

Der Runderlass lässt ausnahmsweise die Übernahme von Kosten aus einer Gebührenvereinbarung zu, "wenn dies nach der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit gerechtfertigt erscheint". Mir ist keine Kostenentscheidung eines deutschen Gerichts bekannt, in der das 20-fache der Maximalgebühr als angemessen angesehen wird. Wenn die Angeklagten meinen, sich Anwälte leisten zu müssen, die zu Starhonoraren arbeiten, dann sollen sie den Großteil der Kosten auch selbst übernehmen. Alles andere kommt der "Veruntreuung" von Steuergeldern gleich.

Dr. Alexandra Unkelbach, Bonn

Es ist unverständlich, dass der Rat glaubt, sich mit diesem Thema gegen Ende des Strafverfahrens überhaupt befassen zu müssen, waren doch die Stadtverwaltung und der Rat sicherlich nicht in die Honorarverhandlungen mit der Anwaltskanzlei zu Beginn des Verfahrens einbezogen worden. Hier wird die betuliche Fürsorgepflicht des Dienstherren im Nachhinein zu Lasten des Steuerzahlers überstrapaziert.

Die Stadt spart bei Einrichtungen wie Bädern, sonstigen Sportstätten und Kulturbetrieben. Es wird um die Bezahlung eines jeden einzelnen Bademeisters gerungen. Aber es soll plötzlich Geld von einer knappen Million Euro für Anwaltsgebühren. So geht es nicht. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines jeden, der einen riskanten Job annimmt, im Ernstfall auch die Folgen zu tragen.

Christoph Berger, Bonn

Natürlich besteht die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Frage ist nur, wie hoch sie ist. Da beide Angeklagte sehr gute Lohnbezüge haben, sollte die Geldauflage angemessen hoch sein. Nur einige 1000 Euro sind jedenfalls kein angemessenes Bußgeld für die entstandene Misswirtschaft. Es muss auch ein bisschen weh tun.

Gerd Güßgen, Bonn

Wenn die früheren städtischen WCCB-Beauftragten Hübner und Zwiebler ihre Zustimmung zu einer Einstellung des Verfahrens gegen sie davon abhängig machen, dass die Stadt Bonn ihre kompletten Anwaltskosten in Höhe von 842 225,49 Euro übernimmt, wirkt das auf mich wie schlichte Erpressung. Ich kann nicht verstehen, warum die beiden Beauftragten nicht bereit sind, die horrenden Kosten, auf die sie sich selbst eingelassen haben, ganz oder wenigstens teilweise zu übernehmen.

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch spricht davon, dass man den Beschäftigten, denen man nun eine Opferrolle zugesteht, aus Fürsorgegründen einen langjährigen Rechtsstreit keinen Tag länger zumuten dürfe. Ist er sich darüber im Klaren, wie viele Bürger durch gescheiterte Existenzgründungen nach Insolvenzverfahren in Hartz IV gelandet sind?

Die Stadt Bonn hat eine hohe Schuldenlast angehäuft. Durch Einsparungen - zum Beispiel bei halbierten Besuchszeiten in Freibädern - versucht man nun, diese Defizite etwas abzubauen. Wie soll der Normalbürger verstehen, dass er sich an vielen Stellen einschränken soll, während für einige Steuergelder im Überfluss sprudeln?

Liselotte Kube, Bonn

Offenbar haben Zwiebler und Hübner Honorarvereinbarungen mit ihren Anwälten abgeschlossen, und Kosten scheinen da für sie keine Rolle gespielt zu haben - warum? Wussten beide, dass die Stadt sie nicht im Riss lässt? Und da sind wir bei der zweiten Überraschung des Artikels: Mit welcher Verve sich der Oberbürgermeister für Zwiebler und Hübner einsetzt. So einen Einsatz von Nimptsch hätten sich die Bonner Bürger mal für sich selbst gewünscht.

Aber ihnen drohen Kürzungen bei Kultur und Sport ( Schwimmbädern), sie dürfen für alles mit höheren Abgaben zahlen, auch die 750 000 Euro für die Oberbürgermeisterwahl im September, weil Nimptsch nicht zur Kommunalwahl zurücktrat, um kostengünstige gemeinsame Wahlen zu Stadtrat und Stadtoberhaupt zu ermöglichen. Es ist traurig, was OB und Verwaltung mit dieser Stadt machen.

Frank Trester, Bonn

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