Open-Air-Veranstaltungen Dunkle Wolken überm Kunst!Rasen

BONN · Der 62-jährige Beueler, der im vergangenen Jahr gegen den Kunst!Rasen geklagt hatte, hat wieder Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

 Konzertbesucher genießen den Auftritt von Jan Delay im März 2013.

Konzertbesucher genießen den Auftritt von Jan Delay im März 2013.

Foto: Horst Müller

Das bestätigte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Thomas Krämer, auf GA-Anfrage. "Die Klage dient der Fristwahrung. Wir können aber aus dem Schriftstück nicht erkennen, was er konkret angreift", so Krämer.

Klar sei lediglich, dass er eine erteilte Baugenehmigung vom Mai anficht. Krämer: "Wir müssen abwarten, bis der Anwalt die Klage konkretisiert."

Die Stadt Bonn geht jedenfalls davon aus, dass der Verhandlungstermin "jenseits der Ereignisse" liegen werde, weil "kein einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird", so Ordnungsdezernent Wolfgang Fuchs.

Im Übrigen warte die Stadt noch auf einen Termin zur Verhandlung des Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, mit dem laut OVG "nicht vor Ablauf des dritten Quartals" dieses Jahres zu rechnen sei. Und dieses Urteil beim OVG wird wohl grundlegende Auswirkungen auf weitere Veranstaltungen in der Rheinaue haben.

"Wenn das OVG uns sehr einschränkt, dann werden wir dies in der Bebauungsplanänderung einarbeiten müssen", so Fuchs. Die Stadt habe sich im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht verpflichten müssen, alle Genehmigungen, die die Stadt den Betreibern der Open-Airs in der Gronau erteilt, dem Beueler Kläger ebenfalls in Kopie zuzusenden.

So hatte der Kläger aus Beuel nicht nur die Schriftstücke als Grundlage für seine Klage, sondern auch für weitere Beschwerden bei der Stadt. Wie berichtet, hat er unter anderem kürzlich die Veranstaltung der Popfarm unterbrechen lassen - und hat sich mittlerweile auch schriftlich beim GA dazu geäußert. Martin J. Nötzel habe laut Baugenehmigung eben nur eine Erlaubnis für eine Beschallung zwischen 18 und 20 Uhr.

"Die ganztägige Veranstaltung am Sonntag, den 22.06.2014, hat somit ohne bau- und ordnungsbehördliche Genehmigung stattgefunden", heißt es in dem einseitigen Fax. Nötzel widerspricht dieser Darstellung. "Das war eine Veranstaltung im Rahmen des Public Viewings, und die Schüler der Popfarm haben Nummer-eins-Hits der WM-Länder präsentiert." Der erneuten Klage sieht der Veranstalter gelassen entgegen. "Das ist eine rein prophylaktische Sache, um Akteneinsicht zu bekommen", so Nötzel, der dem Kläger "noch einen schönen, ruhigen Sommer wünscht".

Und den werde er sicher haben - jedenfalls, was die Beschallung von seinem Veranstaltungsort betrifft. "Wir waren drüben in Beuel, haben mit Anwohnern und Nachbarn des Klägers gesprochen und uns selbst ein Bild gemacht. Vom Kunst!Garten bekommt der Herr keinerlei Geräusche mit."

Nötzel und sein Partner Ernst-Ludwig Hartz haben inzwischen bei der Stadt den Antrag gestellt, die Betriebszeiten des Kunst!Gartens zu erweitern. Das bestätigte auch Dezernent Fuchs. "Die Veranstalter haben ein neues Schallgutachten vorgelegt und wollen den Kunst!Garten mit Biergarten und kleiner Bühne werktags zwischen 16 und 20 Uhr betreiben.

An Sonn- und Feiertagen soll zum bereits genehmigten Zeitraum von 18 bis 20 Uhr eine zusätzliche Einheit von 11 bis 13 Uhr oder 15 bis 17 Uhr für eine ,geräuscharme Musikpräsentation' dazukommen." Die Nachtragsgenehmigung soll erteilt werden, so Fuchs. Aufgrund der Nachbarbeschwerden sollen aber Schallmessungen durchgeführt werden.

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