Friedhelm Naujoks OB Jürgen Nimptsch will Ex-Gebäudemanager erneut feuern

BONN · Für Friedhelm Naujoks wird die Luft immer dünner. Der Ex-Chef des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), bereits wegen Betrugs und Untreue im Fall World Conference Center Bonn (WCCB) angeklagt, hat nun noch eine zweite Anklage erhalten: wegen des Einbaus nicht genehmigter Legionellenanlagen in Schulen.

Am Donnerstagabend erfuhren die Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung: Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch will aufgrund dieser Anklage Naujoks fristlos kündigen. Eine Entscheidung, die der Rat dem Vernehmen nach mit Beifall bedachte.

Laut neuerlicher Anklage soll Naujoks als SGB-Chef Kinder mit dem Einbau und Betrieb nicht genehmigter Legionellenanlagen in Schulen bewusst einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt haben. Davon ist die Staatsanwaltschaft nach langem juristischem Tauziehen nun doch überzeugt und wirft Naujoks Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung vor. Dass der mit einem Jahressalär von 175.000 Euro nach wie vor bestbezahlte städtische Bedienstete nach wie vor auf der Lohnliste der Stadt steht, soll sich nun also endgültig ändern.

Naujoks sei bereits über einen Anhörungstermin informiert worden, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig. Danach sollen das Integrationsamt, das aufgrund einer Schwerbehinderung Naujoks in das Kündigungsverfahren einbezogen werden muss, sowie die Mitarbeitervertretung beteiligt werden.

Ein Kündigungsverfahren im vorigen Jahr aus demselben Grund gewann Naujoks in erster Instanz. Die Stadt habe die Kündigungsfrist versäumt, so das Urteil. Ursprünglich hatte Nimptsch seinen SPD-Parteifreund Naujoks' mit 400.000 Euro Abfindung und vollen Pensionsansprüchen endgültig nach Hause schicken wollen. Doch das machte die schwarz-grüne Ratsmehrheit nicht mit. Sie pochte auf ein Berufungsverfahren.

Der nun erhobenen Anklage zufolge kaufte die Stadt 2005 auf Betreiben von Naujoks eine nicht genehmigte Desinfektionsanlage der eco-Wasser GmbH aus Niedersachsen, an deren Erfindung der Ingenieur Naujoks beteiligt war, um Legionellen in den Wasserleitungen des Konrad-Adenauer-Gymnasiums (KAG) zu vernichten. Die Anlage wurde im August eingebaut und Anfang September in Betrieb genommen. Im Dezember 2005 geschahen laut Staatsanwaltschaft zwei Dinge gleichzeitig: Bei der Stadt tauchte die Frage auf, ob die Anlage gefährliche Stoffe erzeugt. Und Naujoks bestellte zwei neue Anlagen.

Am 9. Januar 2006 wurden Wasserproben aus der Anlage entnommen, und bei der Analyse wurden Trihalogenmethane entdeckt, die als krebserregend gelten. Und deren Grenzwert war um das bis zu Dreifache überschritten. Die Anlage wurde sofort vom Netz genommen. Was dann laut Anklage geschah, war bisher nicht bekannt: Weil sich die Lieferung der von ihm bestellten zweiten Anlage für die Gesamtschule II verzögerte, soll Naujoks veranlasst haben, die Anlage im KAG aus- und noch im Januar in der Gesamtschule einzubauen und in Betrieb zu nehmen.

Seine Begründung nach GA-Informationen: Man könne ja mal probieren, ob die Werte sich mit einer anderen Einstellung der Anlage besserten. Tatsächlich aber ergab eine Messung zehn Tage später: Der Grenzwerte waren nun sogar um das Elffache überschritten, die Anlage wurde abgestellt.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Mit diesem Test nahm Naujoks eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Kindern in Kauf. Denn er als Fachmann wusste, dass in der Anlage derartige Schadstoffe entstehen: Er hatte sich in Fachzeitschriften selbst dazu geäußert. An der dritten Schule wurde die Technik nicht mehr in Betrieb genommen, die drei Anlage im Wert von knapp 45 000 Euro sind seither ungenutzt.

Den Vorwurf, Naujoks habe sich damit auch der Untreue zum Nachteil der Stadt schuldig gemacht, sieht die Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Genauso wenig wie den Verdacht, Naujoks habe durch den Erwerb der von ihm mitentwickelten Anlage wirtschaftliche Vorteile gehabt. Die zuständige 3. Große Strafkammer des Landgerichts hat das Verfahren noch nicht eröffnet.

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