Dransdorf Stadtgärtnerei im Dornröschenschlaf

Bonn · Das Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei kommt nicht voran. Die CDU fordert nun, dass der OB das Thema zur Chefsache machen soll.

Es ist Frühling und die Natur erwacht nach und nach aus dem Winterschlaf. Auch auf dem ehemaligen Gelände der Stadtgärtnerei in Dransdorf. Dort wuchern die Pflanzen jedoch wild in und vor den zerfallenen Gewächshäusern und versetzen sie regelrecht in einen Dornröschenschlaf. Seit der Schließung der Stadtgärtnerei vor 13 Jahren hat auf dem Areal, auf dem einst bis zu 400 000 Blumen blühten, kein Gärtner mehr Hand angelegt. Und trotz des Ratsbeschlusses vor zwei Jahren, auf dem befestigten Grund der insgesamt 28 Hektar großen Fläche zwischen Meßdorfer Feld und der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ eine Wohnbebauung zu ermöglichen, hat sich bisher nichts getan.

Wäre es nach der CDU gegangen, hätte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag dort schon längst Wohnungen unter anderem für Flüchtlinge bauen können. Doch dafür ist ein sogenanntes Artenschutzgutachten nötig, das dem Presseamt zufolge jetzt vorliegt. Zu viel versprechen sollte man sich davon allerdings nicht. Denn: „Es liegt ein erstes Gutachten zum Artenschutz in dem betreffenden Gebiet vor, das bereits Handlungsfelder aufzeigt, die noch konkretisiert werden müssen“, sagte Stefanie Zießnitz vom Presseamt.

So habe sich inzwischen auf den ungenutzten Freiflächen „eine intensive Vegetation durch fortschreitende Sukzession“ – also Verbuschung – entwickelt. Auch seien für die im Gelände festgestellten Zauneidechsen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierzu sei mit der Biologischen Station über mögliche Standorte diskutiert worden. Für die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren müsse daher ein detaillierteres Gutachten zum Artenschutz mit einer „Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung“ sowie konkreten Ausgleichsmaßnahmen erstellt werden.

Indes: Die Verwaltung prüft Zießnitz zufolge derzeit parallel, ob und wie sich die vom Rat beschlossenen Grundlagen für das Stadtgärtnerei-Areal mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überein bringen lassen, „sodass ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtergebnis erzielt werden kann“. Bis zur Beantwortung dieser Frage sei die weitere Vorbereitung von detaillierten Planungen nicht sinnvoll.

Wann das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, konnte Zießnitz nicht sagen. Zum Hintergrund: Die Idee ist, das Areal zu vermarkten und für den privaten Wohnungsbau bereitzustellen. Mit einem Teil des Verkaufserlöses soll die Biologische Station auf dem Gelände eine neue Unterkunft erhalten. Sie ist derzeit in dem ehemaligen, in die Jahre gekommenen Verwaltungsgebäude gleich neben der einstigen Stadtgärtnerei untergebracht.

Die CDU-Ratsfraktion hat ihrem Geschäftsführer Georg Fenninger zufolge dagegen große Zweifel, dass die Verwaltung sich ernsthaft mit der Zukunft des Stadtgärtnerei-Geländes beschäftigt. Dass laut Aussage der Stadt zudem das Interesse von potenziellen Investoren an dem Areal gegen Null gehe, kann Fenninger auch nicht ganz glauben. „Wir haben deshalb weiter nachgefragt, in welcher Form die Wirtschaftsförderung hiermit denn überhaupt auf den Markt gegangen ist. Da scheint mir bisher nichts oder nur wenig passiert zu sein“, kritisierte er. Die CDU habe jetzt Oberbürgermeister Ashok Sridharan gebeten, sich der Sache selbst anzunehmen.

Hartwig Lohmeyer (Grüne) zeigt sich dagegen gar nicht so unglücklich darüber, dass es mit der Stadtgärtnerei nicht weitergeht. Seine Ratsfraktion hatte als Mitglied der Jamaika-Koalition im Juni 2015 nur mit „Bauchgrummeln“ dem Wohnungsbau auf dem Stadtgärtnerei-Gelände zugestimmt, erinnert er sich. Ursprünglich waren die Grünen wie die SPD und der Bürger Bund strikt gegen jegliche Bebauung dort gewesen.

„Ja, es ist richtig, dass in Bonn Wohnungen fehlen. Deshalb müssen ja aber zuerst die großen Baugebiete wie in Buschdorf oder in Beuel in Angriff genommen werden“, betonte er. Die Zustimmung der Grünen für die Stadtgärtnerei war ein Kompromiss dafür, dass der zwischen CDU, FDP und Grüne strittige Punkt der Bebauung des Gebiets „Bruch II“ am Meßdorfer Feld aus der Koalitionsvereinbarung ausgeklammert worden war.

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