WCCB-Prozess Kims Familie ist zu Besuch in Bonn

BONN · Kurz vor Ende des WCCB-Prozesses zeichnet sich eine Verurteilung der Angeklagten, darunter Man-Ki Kim, ab. Dessen Familie besucht zurzeit den Vater und Ehemann, um ihm beim Urteilsspruch beizustehen.

Dieser 102. Verhandlungstag im ersten Strafprozess um den Zusammenbruch des World Conference Center Bonn dürfte der letzte sein, bevor die Wirtschaftsstrafkammer die Beweisaufnahme schließt.

Die Anspannung ist dem Hauptangeklagten Man-Ki Kim und seinen mitangeklagten früheren Rechtsberatern Ha-S. C. und Wolfditrich Thilo anzumerken. Denn mittlerweile dürfte allen klar sein: Eine Verurteilung ist sehr wahrscheinlich.

Das scheint auch Kims Familie begriffen zu haben. Kims Ehefrau und seine beiden Kinder sind für eine Woche aus den USA nach Bonn gereist, um in der Nähe des inhaftierten Angeklagten zu sein und am Prozess teilzunehmen.

Das Gericht erlaubt es der Familie, mit Kim in den Sitzungspausen hinter der verschlossenen Saaltür zusammenzusitzen. Vor allem Kims 18-jähriger Sohn scheint sehr unter der Situation zu leiden, denn während seine Mutter und die 24-jährige Schwester mit starrer Miene während der Verhandlung im Zuschauerraum sitzen, verlässt der Sohn immer wieder erkennbar erschüttert den Saal.

Was den Angeklagten ihre Situation vor allem vor Augen geführt haben dürfte, ist eine Anregung des Gerichts an die Adresse der Staatsanwaltschaft: Die solle sich überlegen, ob nicht einige Anklagepunkte eingestellt werden könnten, da sie nach bisherigem Stand wahrscheinlich nicht zu einer Verurteilung führten. Dabei geht es vor allem um Betrugsvorwürfe zum Nachteil der Investmentfirma Honua, die Kim drei Mal insgesamt 69 Millionen zukommen ließ.

Denn bei den letzten beiden Malen - 30 Millionen im April 2008 und sieben Millionen im September 2008 - war Honua nach Auffassung der Kammer nicht mehr so ahnungslos, dass Kim nicht mehr die Verfügungsgewalt über das Bonner Projekt hatte, weil er es längst an die Investmentfirma Arazim übertragen hatte. Staatsanwalt Ulrich Stein greift die Anregung auf und beantragt die Einstellung in diesen Punkten.

Das aber bedeutet für die Angeklagten im Umkehrschluss auch: In allen anderen Fällen müssen sie mit einer Verurteilung rechnen, unter anderem wegen besonders schweren Betruges zum Nachteil der Stadt Bonn und von Honua. Die Verteidiger aller drei Angeklagten erklären, sie hätten nicht vor, noch Anträge zu stellen.

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