Häuserbau Gericht kippt Bebauungsplan in Küdinghoven

BONN · Leipziger Richter lehnen eine Beschwerde aus Bonn ab. Die Stadt will ein Bebauungsrecht in Küdinghoven ändern, um dort Häuser zu bauen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Bebauungsplan schon im Februar vergangenen Jahres für unwirksam erklärt.

 Die Fläche zwischen Heinrich-Wolsing-Weg, Ennerthang und Ankerbachtalweg.

Die Fläche zwischen Heinrich-Wolsing-Weg, Ennerthang und Ankerbachtalweg.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Stadt Bonn will Baurecht für Einzel- und Doppelhäuser am Waldrand oberhalb des Friedhofs von Küdinghoven schaffen. 2009 erfolgte die Offenlage der Bebauungspläne für zehn Häuser in lockerer Bauform zwischen Heinrich-Wolsing-Weg, Ankerbachtalweg und der Straße Ennerthang. Das Verfahren zieht sich bis heute und hat kürzlich einen Dämpfer von höchstrichterlicher Stelle erhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte den städtischen Bebauungsplan schon im Februar vergangenen Jahres für unwirksam erklärt. Eine Beschwerde der Stadt lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende August ab, teilt die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage für den Planungsausschuss mit. Losgetreten hatte das Gerichtsverfahren ein Anlieger im Plangebiet. Er hatte einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Er beklagte, dass seine private Grünfläche als unbebaubar deklariert wurde. Seine Interessen an der Festsetzung eines Baugrundstücks seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Das Areal, um das es geht, ist ein Spezialfall und zeigt doch, wie steinig und lang der Weg sein kann, um Baurecht zu schaffen. Es liegt unterhalb des bewaldeten Ennerts und sollte ursprünglich als Friedhoferweiterungsfläche dienen. Da die Begräbniskulturen sich in den vergangenen Jahren stark verändert haben, braucht die Stadt die Fläche nicht mehr zu diesem Zweck. Sie und andere Grundstückseigentümer hofften also auf eine Bebauung, zumal das Baugebiet seit vielen Jahren im Flächennutzungsplan entsprechend aufgeführt ist.

Aber schon vor sechs Jahren regte sich erster Widerstand. Naturschützer und Anwohner störte vor allem die direkte Angrenzung zum Naturschutzgebiet. Ein Vertreter aus dem Beirat der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW argumentierte seinerzeit mit der Gefährdung einer üppigen Hirschkäfer- und Fledermausvegetation auf dem Grundstück.

Dass der Bebauungsplan unwirksam ist, begründet das OVG Münster nicht mit dem Einwand des Anliegers. Das Gericht erklärt, der Plan leide „an einem beachtlichen Mangel der Unbestimmtheit der Höhenfestsetzungen für Gebäude“. Im Speziellen geht es um Traufhöhen und Firsthöhen, also um den Abstand zwischen Boden und Regenrinne beziehungsweise der oberen Dachkante. Springender Punkt: Das natürliche Gelände auf dem Grundstück mit seiner Vegetation sei eben so unterschiedlich, dass die Verwaltung diese laut OVG „erheblichen Unterschiede“ in die Planung hätte besser einfließen lassen müssen. Es hätte also für die verschiedenen Baufenster die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt differenzierter benennen müssen.

Die Stadtverwaltung leitete aus dem Münsteraner Urteil einen grundsätzlichen Klärungsbedarf ab und begründete unter anderem damit ihre Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision. Sie begründete gegenüber den Leipziger Richtern, es müsse geklärt werden, ob beim Bau im Hang solche zusätzlichen Festsetzungen wirklich notwendig seien. Oder ob es nicht ausreiche, die Zahl der Vollgeschosse mit Festlegung von Dachform, Firstrichtung und Baulänge anzugeben. Eine solche Klärung „nach Art eines Lehrbuchs“ sei nicht Aufgabe eines Revisionsverfahrens, heißt es dazu in dem Beschluss vom 23. August 2017 (BVerwG 4 BN14.17).

Die Frage, ob es aus Sicht der Stadt ähnlich geartete Fälle gibt, in denen aktuelle Bebauungspläne einer Rechtsüberprüfung nicht standhalten würden, antwortete das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation kurz und knapp: „Jeder Fall ist anders zu bewerten.“ Der Bebauungsplan mit der Nummer 8122-11, der vor acht Jahren im Stadthaus veröffentlicht wurde und nach Worten der Stadt von damals ein harmonisches Nebeneinander von Bebauung und Landschaft anstrebte, ist in seiner jetzigen Form jedenfalls nicht mehr umsetzbar. Nach Prüfung der Gerichtsurteile will die Verwaltung nun einen neuen rechtssicheren Bebauungsplan aufstellen. Ein neuer Anlauf also, der inklusive Bürgerbeteiligung sicher zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen wird.

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