Unter Ausschluss der Öffentlichkeit Freund des Opfers sagt im Siegauen-Prozess aus

Bonn · Am Donnerstag hat der Freund des Opfers im Prozess um die brutale Vergewaltigung einer Camperin in der Bonner Siegaue ausgesagt. Die Öffentlichkeit wurde von der Aussage ausgeschlossen - zum Schutz des Zeugen.

Tag fünf im Vergewaltigungsprozess. Auf dem Plan der 10. Großen Bonner Strafkammer stand die Vernehmung des 27-jährigen Studenten, der in der Nacht zum 2. April 2017 in den Bonner Siegauen die Vergewaltigung seiner 23-jährigen Freundin im Zelt akustisch miterleben musste, ohne eingreifen zu können. Die Nebenklage hatte den Antrag gestellt, die Öffentlichkeit zum Schutz des Zeugen auszuschließen, und die Richter gaben dem statt. Denn, so ihre Begründung: In seiner Aussage, kämen sicher „Umstände zur Sprache, die die Intimsphäre des Zeugen betreffen. Auch gibt es sicher Fragen zum Sexualleben des Paares, wie auch zu den Folgen nach der Vergewaltigung.“

Um den Zeugen auch vor den Kameras zu schützen, wurde er über den Keller in den Gerichtssaal geschleust. Auf demselben Weg wie eine Stunde zuvor der Angeklagte Eric X., der wieder an Händen und Füßen gefesselt war. Mehr als vier Stunden dauerte schließlich die Vernehmung des Zeugen. Darin soll der 27-Jährige den Angeklagten kein einziges Mal angeschaut haben. Entsprechend soll der Zeuge auch nicht bereit gewesen sein, ihn als Vergewaltiger seiner Freundin zu identifizieren. Die Stimme und das afrikanisch gefärbte Englisch des 31-Jährigen, der ihm auch Fragen gestellt haben soll, soll er wiedererkannt haben. Sie soll allerdings damals deutlich aufgeregter gewesen sein.

Zuvor hatte Kammervorsitzender Marc Eumann den Angeklagten ein letztes Mal aufgefordert, vielleicht doch ein Geständnis abzulegen. Auch um den Opfern eine so umfassende Aussage zu ersparen. Aber die Botschaft kam bei Eric X. nicht an. Der Flüchtling aus Ghana erklärte sich erneut für unschuldig und stellte gleich zu Verhandlungsbeginn wieder in Abrede, dass seine DNA bei der Frau gefunden wurde. Die ganze Nacht habe er das Gutachten mit Hilfe eines Wörterbuches übersetzt. „Was drin steht, sind Lügen“, erklärte er. Dann forderte der Angeklagte „einen richtigen Arzt“, um den „Irrtum“ aufzuklären: „Ich brauche hier die Wahrheit, keine Lügen.“

Die DNA-Expertin des Landeskriminalsamtes hatte tags zuvor bestätigt, dass die Spermienspuren am Vergewaltigungsopfer von Eric X. stammen. Mit einer Sicherheit von 30 Milliarden zu Eins, so die Medizinerin.

Am Montag soll das 23-jährige Opfer gehört werden – zweifellos auch hinter verschlossenen Türen.

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