Sexualtäter gefasst Fotofahndung führt zu Erfolg

Bonn · Die Öffentlichkeitsfahndung nach einem Sexualstraftäter, der am 24. November eine junge Frau im Bus sexuell belästigt hatte, war erfolgreich: Die Ermittler hatten ein Foto des Verdächtigen veröffentlicht. Der Mann konnte daraufhin schnell ermittelt werden.

Weitere Informationen zum Tatverlauf und den Hintergründen wollte die Polizei am Mittwoch jedoch nicht preisgeben. Grund dafür seien zum einen der Opferschutz, zum anderen die laufenden Ermittlungen, sagte Sprecher Simon Rott. In diesem aktuellen Fall wurde das Foto des von der Kamera aufgenommenen Täters vergleichsweise schnell - bereits nach weniger als drei Wochen - an die Medien zwecks Veröffentlichung geschickt. Im Normalfall vergeht mehr Zeit nach einer Tat, bis die Bevölkerung um Hilfe gebeten wird. Staatsanwaltschaftssprecher Sebastian Buß erklärt, welche Hürden der Gesetzgeber vor einer solchen Veröffentlichung aufgebaut hat. Und, so Buß: „Wir sind zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet.“

Das Gesetz schränkt die öffentliche Fahndung ein

Nach Paragraf 131b, StPO, ist demnach die Abbildung eines Beschuldigten nur dann zulässig, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn die Aufklärung der Tat durch andere Maßnahmen erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Und bevor die Öffentlichkeitsfahndung überhaupt in Erwägung gezogen wird, werde das Foto des Beschuldigten erst einmal polizeiintern veröffentlicht, um festzustellen, ob die Person bei irgendeiner Dienststelle bekannt ist.

Das dauert laut Buß üblicherweise schon allein zwei bis drei Wochen. Erst dann werde der Fall an die Justiz weitergegeben: Die Staatsanwaltschaft werde gebeten, bei einem Richter die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der zuständige Kollege prüfe, ob die Voraussetzungen für eine solche öffentliche Fahndung vorlägen und stelle dann bei dem Ermittlungsrichter den entsprechenden Antrag. Und wenn der nach Prüfung dem Antrag entspreche und eine Öffentlichkeitsfahndung anordne, gingen die Akten zurück an die Polizei, die dann über ihre Pressestelle die Medien informiere. Nur wenn Gefahr im Verzug sei, wie bei der Fahndung nach einem gefährlichen Straftäter, können laut Buß Polizei und Staatsanwaltschaft ohne richterlichen Beschluss eine Öffentlichkeitsfahndung veranlassen.

Die Polizei gibt Fotos erst heraus, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind

So ähnlich beschreibt auch Rott das Vorgehen bei der Veröffentlichung von Fahndungsfotos. „Wir veröffentlichen diese erst, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.“ Soll heißen, dass zunächst alle anderen Ermittlungsansätze geprüft werden müssen. Dass die Bilder mal nach vergleichsweise kurzer Zeit, manchmal aber auch erst nach mehreren Wochen veröffentlicht werden, liegt laut Rott unter anderem an der Art des Deliktes. Bei schweren Straftaten werden die Fotos somit schneller publik gemacht, „als bei Massendelikten wie Diebstählen oder leichter Körperverletzung“.

Sämtliche 190 Busse der SWB sind mit Kameras ausgestattet

Die Bus- und Bahnfahrer der Stadtwerke (SWB) werden in einem Deeskalationstraining geschult, sagt SWB-Sprecher Michael Henseler. „Sie lernen dort, Konfliktpotenzial zu erkennen und entsprechend zu reagieren.“ In den gemeinsamen Arbeitskreisen mit der Polizei werde immer wieder betont, dass die Fahrer die Sicherheitsbehörden beim kleinsten Verdachtsmoment informieren sollten, wenn sich eine Situation zuspitze. Nahezu alle 99 Bahnen und sämtliche 190 Busse der SWB sind laut Henseler mit Kameras ausgestattet. Ein normaler Bus verfügt über vier Stück, an den Haltestellen sind insgesamt 310 davon installiert.

Das Problem: Die Kameras nehmen nur über einen Zeitraum von 48 Stunden auf, danach werden sie überschrieben, weil es das Datenschutzgesetz so vorschreibt. Die Aufnahmen werden nur auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herausgegeben. „Meistens funktioniert das in diesem Zeitfenster, manchmal auch nicht“, sagt Henseler. Dann existieren keine Aufzeichnungen mehr. Betroffene, die in Bus oder Bahn angegangen werden, sollten also schnell Anzeige erstatten. Wie oft Fahrer die Polizei zu Hilfe rufen, dazu erheben weder SWB noch Polizei Zahlen.

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