Bund der Steuerzahler Bonn ist Spitzenreiter bei der Höhe der Terrassengebühren

Bonn · Gastronomen müssen tief in die Tasche greifen: Bonn ist wie in den vergangenen Jahren Spitzenreiter bei der Höhe der Terrassengebühren. Der Bund der Steuerzahler fordert die Städte in NRW auf, die Terrassengebühren abzuschaffen.

Sei es bei einem Besuch im Café, einem Restaurant oder in einer Kneipe: ein Sitzplatz im Freien ist an den warmen und sonnigen Tagen in Bonn unerlässlich. Um ihren Gästen das zu ermöglichen, müssen die Bonner Gastronomen tief in die Tasche greifen: Die Stadt Bonn ist in Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter bei der Höhe der Terassengebühren.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die Höhe der Terrassengebühren für Gastronomen in 57 Städten in NRW verglichen. Der BdSt hat untersucht, was die Gastwirte von Mai bis September 2017 für das Aufstellen von fünf Tischen mit jeweils vier Stühlen auf 25 Quadratmetern in Innenstadtlage an die Stadt zahlen müssen.

In Bonn müssen die Gastronomen für fünf Monate und 25 Quadratmeter 1.650 Euro aufbringen. Das sind 13,20 Euro je angefangener Monat und Quadratmeter. Damit liegt Bonn vor Düsseldorf mit 8,80 Euro und Köln mit 6,90 Euro für den Quadratmeter im Monat.

Die Stadt Bonn war schon in den vergangenen Jahren Spitzenreiter bei der Höhe der Terassengebühren. Sie erhöhte die Gebühren in den letzten drei Jahren um 400 Euro. Im Jahr 2014 zahlten die Bonner Gastronomen in fünf Monaten noch 1.250 Euro für 25 Quadratmeter im Freien. Der BdST fordert von den Städten, auf die Erhebung von Terrassengebühren komplett zu verzichten.

Sie weist darauf hin, dass es weder Gesetze noch Rechtsprechungen von Verwaltungsgerichten gibt, die die Kommunen zwingen würden, Terrassengebühren zu erheben.

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