Strecke oberhalb des Konrad-Adenauer-Damms Tempobremse auf der Derlestraße

DUISDORF · Beulen in der Leitplanke zeugen davon, dass es auf der Derlestraße immer wieder mal kracht. Bislang galt an der Strecke oberhalb des Konrad-Adenauer-Damms Tempo 50. Das hat die Stadt nun auf 30 herabgesetzt. Und es gibt noch etwas Neues auf der Derlestraße, und zwar im unteren Teil. Dort ist jetzt ein Radstreifen markiert.

"Auf der Derlestraße stehen gerade provisorische 30-Schilder", teilt ein Anwohner mit. Im Zusatz würden sie auf eine "Schleudergefahr" hinweisen. Bislang galt die Derlestraße nach Aussagen von Stadtordnungsdienst und Polizei nicht als Unfallschwerpunkt - was laut der beiden Behörden immer noch so ist. Wie berichtet, beklagten Anwohner im Frühjahr 2013, dass die Straße als Rennstrecke missbraucht werde (siehe Infokasten). Bei einem Unfall sei sogar ein Wagen in Brand geraten. Schon damals war laut Stadt klar, dass die Strecke bergab vor allem bei Nässe gefährlich ist. Wer sich nicht an Tempo 50 hielt, geriet leicht ins Schleudern. So wurde noch ein Schild mit Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt.

Hintergrund zum aktuellen Tempo 30 sind laut Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt Griffigkeitsmessungen des Tiefbauamtes auf Straßen mit Gefälle. Dabei gehe es um die sogenannte Mikrorauhigkeit: Wo die nicht ausreicht "und deshalb bei überhöhter Geschwindigkeit Schleudergefahr besteht, wird das Tempo begrenzt". Die Werte, mit denen die Griffigkeit beschrieben wird und die es mindestens zu erfüllen gilt, stehen laut Tiefbauamt in einer gewissen Abhängigkeit von der zulässigen Geschwindigkeit.

Das bedeutet: Die Anforderungen an Straßen, auf denen 70 Stundenkilometer gefahren werden dürfen, sind höher als diejenigen in Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 oder gar 30. Es handele sich um eine vorbeugende Maßnahme. Die 30-Schilder sind in der Tat erst einmal provisorisch, da es sich laut Stadt um eine Testphase handelt.

"Das Tiefbauamt möchte die Geschwindigkeitsbegrenzung nur so lange beibehalten, bis eine Deckensanierung durchgeführt worden ist, mit der die Griffigkeit verbessert wird", sagt Zießnitz. Die Messungen führt das Tiefbauamt mit eigenen, eigens dafür ausgebildeten Mitarbeitern durch. "Sie erledigen die Messungen, wenn geeignetes Wetter dies erlaubt und wenn sie neben ihren weiteren Aufgaben Zeit dafür haben", so die Sprecherin. So könne man nicht sagen, wann die Messungen abgeschlossen sind. "Die Sanierung der Decke Derlestraße wird wegen der offenen Finanzierungsfrage nicht vor 2015 stattfinden können." Anwohner berichteten, dass an der Stelle häufiger geblitzt werde.

Der neue Radweg von der Duisdorfer Fußgängerzone bergauf wird derweil von Bonnern in den sozialen Medien im Internet diskutiert. Mancher wundert sich, dass man nun mit dem Rad den Adenauer-Damm überqueren darf. Dabei gebe es links der Straße am aus dem Derletal kommenden Bach längst einen Radweg, der durch eine Unterführung des Adenauer-Damms verläuft. So vermuten Anwohner, dass diese Strecke wegen Kriminalität vielleicht zu gefährlich sei.

Die Radwegmarkierung der Derlestraße zwischen Am Burgweiher und Heilsbachstraße ist laut Helmut Haux vom Planungsamt der Stadt Bestandteil des Radwegeausbauprogramms 2008. "Hierbei handelt es sich um einen einseitigen Schutzstreifen auf der Westseite, der vor dem Konrad-Adenauer-Damm endet." Mit der Unterführung habe das nichts zu tun. Der Radweg dort bleibt laut Stadt erhalten.

Unfallrisiko bei Nässe

Nach Angaben der Polizei haben sich im oberen Teil der Derlestraße seit 2010 bis heute zehn Unfälle ereignet - überwiegend war zu schnelles Fahren bei Nässe die Ursache. Zum Teil ereigneten sie sich in der oberen Kurve am Wesselheideweg und die übrigen weiter unten am Kannheideweg, so Polizeisprecherin Daniela Lindemann. Die jüngsten Unfälle, wieder bei Nässe:

29. April 2014:

In der Kurve am Wesselheideweg fuhr ein Fahrer gegen einen Baum. Dabei wurde er leicht verletzt.

28. Dezember 2013:

Bei einem Zusammenstoß zweier entgegenkommender Autos wurden am Kannheideweg eine Person schwer und zwei Personen leicht verletzt.

Temporegelungen auf Straßen

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Das gleiche Recht haben sie bei Bauarbeiten, zur Verhütung von Straßenschäden, zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen und zum Schutz der Gewässer und Heilquellen. Maßnahmen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und zur Erforschung von Unfällen und des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen, erlauben ebenfalls Tempolimits. Das teilt die Stadt mit.

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