Tödlicher Kehrmaschinen-Unfall in Dransdorf Verfahren gegen Bonnorange-Mitarbeiter wird eingestellt

DRANSDORF · Das Verfahren gegen einen Kehrmaschinen-Fahrer wegen des tödlichen Unfalls auf dem Dransdorfer Bendenweg vor einem halben Jahr wird gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt.

Das hat Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Mittwoch bestätigt. Mehrere Gutachten zum Unfallhergang hätten ergeben, dass der Mitarbeiter von Bonnorange zwar seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, die tödlich verunglückte Radfahrerin aber eine Mitschuld an dem Unfall trage. In Abstimmung mit dem Gericht sehe die Bonner Staatsanwaltschaft daher von einer Anklage ab.

Am 14. November war eine Radfahrerin auf dem Weg zur Arbeit unter eine tonnenschwere Kehrmaschine geraten und tödlich verletzt worden. Die Gutachter haben den Unfallhergang laut Apostel wie folgt rekonstruiert: Die große Kehrmaschine war an besagtem Morgen offenbar zunächst vorwärts in Gegenrichtung der Einbahnstraße unterwegs.

Um ein Stück der Straße ein weiteres Mal zu kehren, setzte der Fahrer dann mit einer Geschwindigkeit von rund sechs Kilometern pro Stunde zurück. Technische Mängel an dem Fahrzeug, das mit acht Seitenspiegeln, einer Rückkamera und einer akustischen Warneinrichtung ausgestattet ist, konnten nicht festgestellt werden.

Doch der 42 Jahre alte Mann hatte nur 2,4 Sekunden Zeit, die entgegenkommende Radfahrerin zu sehen. Vorzuwerfen sei dem Mann lediglich, dass er angesichts des eingeschränkten Sichtfeldes beim Rückwärtsfahren nicht eine weitere Person als Hilfe heranzog, sagte Apostel.

Wie die Sachverständigen und Ermittler feststellten, näherte sich die 47 Jahre alte Frau der Kehrmaschine gegen die Fahrrichtung - was Radfahrern im Bendenweg erlaubt ist - mit 17 Stundenkilometern. Auf einer Strecke von mehr als 30 Metern und 6,7 Sekunden lang hatte sie Zeit, den 2,5 Meter breiten und drei Meter hohen knallorangefarbenen Wagen zu sehen.

Offenbar versuchte sie aber erst im allerletzten Moment auszuweichen und geriet dabei seitlich unter die Kehrmaschine. Die Radfahrerin hätte ebenfalls aufpassen und die Gefahr erkennen müssen, so Apostel. Das Ergebnis der Gutachten ließ länger auf sich warten als geplant. Zunächst waren sie für die letzte November-Woche angekündigt, der Termin verschob sich allerdings mehrfach. Warum, dazu konnte Apostel am Mittwoch keine Angaben machen.

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