Gericht gibt der Klage des Vermieters statt Waran im Haus - Mieter muss raus

BONN · Eine Familie aus Wachtberg, die in einem gemieteten Haus lebt, muss sich ein neues Zuhause suchen. Am Donnerstag hat das Bonner Amtsgericht der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben. Der Grund: Die Familie hatte ohne das Wissen des Vermieters mehrere exotische Tiere gehalten, darunter zwei Steppenwarane und zwei etwa einen Meter lange Würgeschlangen.

Bei einem Besuch hatte der Hausbesitzer die Tiere entdeckt und den Mietern daraufhin eine fristlose Kündigung geschickt. Einen fristlosen Kündigungsgrund sah Amtsrichterin Claudia Knipper zwar nicht. Eine ordentliche Kündigung ist in ihren Augen jedoch aufgrund der vertragswidrigen Tierhaltung begründet - auch wenn die Mieter die Warane und anscheinend zur Fütterung gedachte Ratten inzwischen abgeschafft haben.

Warane und Schlangen sind laut Urteil keine in Mietobjekten zulässigen Kleintiere. Sie gelten als exotische Tiere, deren Haltung generell nicht zum üblichen Wohngebrauch gehöre. Vor allem von den Schlangen geht nach Meinung der Zivilrichterin eine Gefahr aus.

Auch wenn sie, wie vom Besitzer beschrieben, in verschlossenen Terrarien gehalten werden, bestehe immer die Gefahr des Entweichens. Dies müsse vor allem deshalb berücksichtigt werden, weil das Haus an einer innerörtlichen Straße mit dichter Bebauung liege und andere Mieter in unmittelbarer Nähe lebten.

Da die ordentliche Kündigung zum 31. Juli ausgesprochen wurde, räumte das Gericht den Mietern eine dreimonatige Räumungsfrist ein. Nun muss sich die Familie überlegen, ob sie das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegen und in die nächste Instanz ziehen möchte. Nach eigenen Angaben suchen die Mieter bereits eine neue Bleibe, haben jedoch noch nichts Passendes gefunden.

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