Gelände an der Maarstraße in Beuel Lidl klagt sich in das Gewerbegebiet Beuel-Ost

Beuel · Mitten im Gewerbegebiet Beuel-Ost soll ein Lidl-Discountmarkt gebaut werden, und die Stadt Bonn sieht sich gezwungen, einer entsprechenden Bauvoranfrage zuzustimmen, weil sie bei einer früheren Ablehnung einen formalen Fehler begangen hat.

Wie die Stadtverwaltung im Unterausschuss Bauplanung darlegte, wäre an dieser Stelle, am früheren Standort der AWA Andernach an der Maarstraße, eigentlich ein Discounter planungsrechtlich zulässig, weil dort kein Bebauungsplan existiert. Allerdings hatte die Politik im Dezember 2009 beschlossen, einen aufzustellen, um das Gewerbegebiet Beuel-Ost „vor einsickernden Fremdnutzungen“ zu schützen. Sogenannter nahversorgungsrelevanter Einzelhandel sollte dort untersagt werden.

Eine Bauvoranfrage hatte die Verwaltung deshalb im Oktober vergangenen Jahres um zwölf Monate zurückgestellt – unterschrieben vom damaligen Stadtbaurat Werner Wingenfeld. Das habe der „damals üblichen Verfahrensweise“ entsprochen, hieß es.

Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster im Februar 2013 in einem Verfahren, das eine andere Gemeinde betraf, festgestellt, dass ein Zurückstellungsbescheid rechtswidrig ist, wenn der zugrunde liegende Aufstellungsbeschluss „nicht den sinngemäß anzuwendenden Vorschriften der Bekanntmachungsverordnung genügt“.

Und dazu gehört, dass unter anderem der Bürgermeister und eben nicht ein Technischer Beigeordneter die Bekanntmachung unterzeichnet. Es sei Sache des Bürgermeisters, schriftlich zu bestätigen, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimme, so das Gericht. Der Bürgermeister müsse eben prüfen, ob die Satzung beziehungsweise der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen sei und geltendes Recht nicht verletze: „Das soll dazu dienen, dass der für die Bekanntmachung zuständige Bürgermeister die Prüfung der Voraussetzungen und die Entscheidung über die Art und Weise der Bekanntmachung nicht aus der Hand gibt, sondern durch seine Unterschrift die uneingeschränkte Verantwortung für die Bekanntmachung übernimmt“, begründete das Gericht. Insofern handele es sich „um wesentliche Verfahrensvorschriften“.

Auf dieses Urteil beruft sich nun Lidl bei seiner Klage und will so den Bau eines Marktes an der Maarstraße durchsetzen. Wegen möglicher Schadensersatzansprüche will die Stadt den erteilten Bescheid zurückziehen und einen positiven Vorbescheid für die Bauvoranfrage erlassen. Lidl plant laut Vorlage der Stadtverwaltung eine relativ kleine Filiale von 799 Quadratmetern. Die neuen Lidl-Märkte haben in der Regel Verkaufsflächen um die 1000 Quadratmeter. Eine Stellungnahme von der Lidl-Zentrale war nicht zu bekommen.

Ob nun eine Welle ähnlicher Klagen auf die Stadt zurollt? „Die Verwaltung ist in der Überprüfung der Verfahren und geht davon aus, dass Aufstellungsbeschlüsse, die in dieser Hinsicht problematisch sein sollten, erneut bekannt gemacht werden“, so der stellvertretende Pressesprecher der Stadt, Marc Hoffmann.

Politiker wundern sich über Stadtverwaltung

Dieter Schaper, Mitglied im Unterausschuss Bauplanung und Vorsitzender der Beueler SPD-Bezirksfraktion, kann das nicht verstehen: „Es gibt den einhelligen Willen der Politik, das Gewerbegebiet frei vom Einzelhandel zu halten. Dass die Stadt jetzt quasi im vorauseilenden Gehorsam eine Bauvoranfrage positiv bescheiden will, verwundert mich“, so Schaper. Verwundert ist auch Bezirksbürgermeister Guido Déus (CDU): „Das ist sicher keine gewollte Entwicklung. Aber wir müssen jetzt prüfen, was wir in der Hand haben.“ Ähnlich sieht es der planungspolitische Sprecher der Grünen-Ratsfraktion, Hartwig Lohmeyer: „Wir wollen das nicht ohne Weiteres akzeptieren. Aber die Gefahr besteht, dass wir nicht herumkommen, dem Bau zuzustimmen.“

In den nächsten Tagen soll es ein aufklärendes Gespräch mit den Sprechern der Beueler Fraktionen geben. Aber der Planungsausschuss müsste am 23. Februar schon entscheiden, wie es weitergehen soll, weil der Stadt sonst auch noch eine „Untätigkeitsklage“ drohe, so die Stadtverwaltung.

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