Prozess gegen Gewalttäter Zwei erheblich vorbestrafte 19-Jährige werden verurteilt

BAD GODESBERG · Die zwei 19-Jährigen auf der Anklagebank sind für die Justiz keine Unbekannten: Sechs Einträge weist das Strafregister für jeden von ihnen auf, dennoch begingen sie von Sommer 2012 bis April 2013 eine Reihe weiterer Straftaten.

Und während ihre fünf Mittäter mit Sozialstunden und einwöchigen Dauerarresten davonkamen, wurden die beiden 19-Jährigen am Dienstag zu Jugendstrafen verurteilt.

Den Mann, der in den meisten Fällen mit von der Partie war, verurteilte die Jugendstrafkammer unter Einbeziehung von mehreren, darunter auch einschlägigen Vorverurteilungen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Damit ist für den jungen Mann keine Bewährung mehr drin.

Sein Freund, dem das Gericht drei Straftaten zur Last legte, hatte mehr Glück: Er wurde zwar auch zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt, die aber setzte die Kammer zur Bewährung aus und erlegte ihm 60 Sozialstunden auf. Außerdem müssen beide an zwei Opfer ihrer gewalttätigen Übergriffe 960, beziehungsweise 250 Euro Schmerzensgeld zahlen. Über beide sagte Kammervorsitzender Volker Kunkel: "Schädliche Neigungen liegen hier zweifellos vor."

Die Gruppe der sieben jungen Männer hatte zur Tatzeit vor allem auf den Bad Godesberger Straßen für Angst und Schrecken gesorgt. So wurde auf dem Bahnhof ein angetrunkener Mann tätlich angegriffen und ausgeraubt. In Friesdorf überfielen die beiden 19-Jährigen einen 15-Jährigen, und als ihr Opfer sich weigerte, seine Taschen zu leeren, wurde er mehrfach ins Gesicht geschlagen.

Um die Wucht der Schläge zu verstärken, trug der 19-Jährige, der nun Bewährung erhielt, Handschuhe, in die Quarzsand eingenäht war. "Das ist ein gefährliches Werkzeug und wird wie ein Schlagring auch in der Hooliganszene verwendet", erklärte Richter Kunkel. Der 19-Jährige, der nun ins Gefängnis muss, war überdies am Angriff auf eine Gruppe ziviler Polizisten beteiligt und wird nun auch dafür verurteilt, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit einer Flasche am Hals verletzt wurde.

Nicht erwiesen aber ist für die Kammer, dass die Gruppe als Bande agierte. Und zu Gunsten der Angeklagten bewertet sie, dass diese weitgehend geständig waren, sich bei ihren Opfern entschuldigten und schon einen Teil des Schmerzensgeldes zahlten. Zu dem 19-Jährigen, der nun Bewährung erhielt, und zuvor neun Monate in U-Haft gesessen hatte, sagte Richter Kunkel: "Wir hoffen, das Sie Ihre Lektion gelernt haben."

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