Brandstifter in Bonn Gericht schickt seelisch Kranken in die Psychiatrie

Bonn · Um seine "innere Anspannung abzubauen", hat ein psychisch kranker 23-Jähriger nachts einen Kleinwagen in Endenich in Flammen aufgehen lassen. Vom Landgericht wurde der junge Mann jetzt rechtskräftig wegen Brandstiftung zu einer anderthalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Allerdings wird der Angeklagte nicht den Gang ins Gefängnis antreten müssen: Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung haben die Richter seine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Klinik angeordnet - bereits nach dem Vorfall Anfang Dezember des vergangenen Jahres war der junge Mann vorläufig in die Psychiatrie geschickt worden.

"Seinen Lebensweg kann man eigentlich nur als katastrophal bezeichnen", so der Vorsitzende Richter. Als Zweijähriger war der Angeklagte in eine Pflegefamilie gekommen. Doch dort musste er laut Urteil "Gewalt und Aggression" erleben. Zwischen dem vierten und dem zwölften Lebensjahr folgten Aufenthalte in Heimen. Dann wurde er ins Ausland geschickt: Acht Jahre verbrachte er bei Pflegefamilien in Portugal.

Kurz nachdem er mit 20 Jahren nach Deutschland zurückgekehrt war, hatte der junge Mann begonnen, seine Impulskontrollstörung selbst zu behandeln - durch den Konsum von erheblichen Mengen Alkohol. Zur Entspannung hatte der 23-Jährige bis zu sechs Sechserpackungen Bier am Tag getrunken. So landete er im Raum Euskirchen auf der Straße. Später lebte er dort mit einem Bekannten, den er als "Stiefvater" ansieht, in einer Wohnung. Nachdem diese Wohnung laut Urteil "kurz und klein geschlagen" worden war, zogen die beiden im Sommer 2011 nach Bonn.

Dort war es dann in der Nacht auf den 6. Dezember zu der Tat gekommen: Mit Pappe aus einem Müllcontainer hatte der 23-Jährige einen Kleinwagen angezündet. Das Auto brannte vollständig aus, das Feuer beschädigte zudem einen weiteren Wagen sowie mehrere Mülltonnen.

Kurz darauf hatte es einen weiteren Brand gegeben: Da der Angeklagte Alkohol dabei hatte, war ihm der Zutritt zu einer städtischen Notunterkunft verwehrt worden. Auf der Suche nach einer Bleibe hatte ihm ein Mann angeboten, dass er in seinem Keller schlafen könne. Aufgrund der Kälte dort hatte der 23-Jährige Papier und Sperrmüll angezündet, um es sich warm zu machen - doch das Feuer war laut Urteil "aus dem Ruder gelaufen". In diesem Punkt wurde das Verfahren nun eingestellt.

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