Bürger Bund kritisiert Anwaltskosten

Die Stadt Bonn soll keine weiteren Anwaltskosten für Bonns ehemalige OB Dieckmann und die aktiven und bereits pensionierten städtischen Mitarbeiter mehr übernehmen, gegen die die Staatsanwaltschaft Bonn im Zuge des WCCB-Skandals ermittelt.

Bonn. Die Stadt Bonn soll keine weiteren Anwaltskosten für Bonns ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und die aktiven und bereits pensionierten städtischen Mitarbeiter mehr übernehmen, gegen die die Staatsanwaltschaft Bonn im Zuge des WCCB-Skandals ermittelt. Das fordert jetzt der Bürger Bund Bonn (BBB).

Hintergrund: Nach einer jüngsten Kostenaufstellung sind die Anwaltskosten für den betreffenden Personenkreis auf mittlerweile mehr als 240 000 Euro gestiegen.

Für den Bürger Bund handelt es sich bei der Übernahme um eine freiwillige Leistung, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gebe. "Nach dem umfassenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes hatte der Stadtrat im Juli 2010 den Oberbürgermeister beauftragt, Schadensersatzansprüche der Stadt auch gegen die beteiligten städtischen Mitarbeiter zu prüfen. Die entsprechenden Verfahren wurden Ende 2010 eingeleitet, um die Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern", erklärte BBB-Fraktionschef Bernhard Wimmer.

Vor dem Hintergrund erscheine es dem BBB widersinnig, dass die Stadt gleichzeitig die Anwaltskosten der Betroffenen übernehme.

Im Blick hat Wimmer vor allem die Anwälte der städtischen Mitarbeiter, die den laufenden Prozess gegen den südkoreanischen WCCB-"Investor" Man-Ki Kim und drei weitere Mitangeklagte auf den Zuhörerrängen verfolgten und dafür nach Wimmers Einschätzung sicherlich der Stadt Anwaltskosten in Rechnung stellten.

Der Politiker fordert deshalb, dass die Stadt Bonn nun auf die Bremse tritt und die betroffenen städtischen Mitarbeiter ihre Rechtsbeistände künftig aus eigener Tasche zahlen. Wimmer: "Schon die Gesamthöhe der bisherigen WCCB Beraterkosten von sieben Millionen Euro sind für Außenstehende eine unfassbare Summe."

Elke Palm vom städtischen Presseamt erklärte auf GA-Nachfrage, die Stadt orientiere sich bei der Gewährung des Rechtschutzes von städtischen Mitarbeitern auf einen Runderlass des Landes NRW. Demnach werden die Zahlungen in Form eines Vorschusses oder zinslosen Darlehens geleistet. Im Fall eines Schuldspruchs müssten sie vom betreffenden Mitarbeiter allerdings in vollem Umfang erstattet werden.

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