Fotos Zehn Tipps für das richtige Verhalten bei Stau
Für Einsatzwagen müssen Fahrer eine Rettungsgasse frei machen. Andernfalls wird ein Bußgeld von mindestens 20 Euro fällig. Bei schwerwiegenden Behinderungen sei unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. Die Pflicht dazu regelt Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), erklärt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsanwältin aus Hamburg. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Spuren pro Richtung, müssen Fahrer für Polizei- und Hilfsfahrzeuge eine Gasse bilden.
Bei zwei Spuren bilden Fahrer die Gasse in der Mitte. Bei drei Streifen muss zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Streifen eine Lücke bleiben. Bei vier Spuren müssen alle drei rechten Spuren nach rechts fahren, nur die ganz linke nach links. Nach dem Motto: "Links fährt links, und alles andere fährt rechts".
Wie breit die Gasse sein muss, dafür gibt es keine rechtlichen Vorgaben. "Aber ein schweres Löschfahrzeug sollte schon durchfahren können", sagt Buchheit. Keinesfalls dürfe sie zum Vordrängeln missbraucht werden - auch nicht von Motorradfahrern. Die Benutzung ist nur den Rettungskräften wie Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeugen vorbehalten, sagt Mielchen.
Nicht nur auf Autobahnen, sondern auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Einsatzfahrzeug nähert, sollte diesem nach dem Prinzip der Rettungsgasse der Weg freigemacht werden.
In Europa wird die Rettungsgasse in vielen Ländern genau wie in Deutschland gebildet. In Österreich etwa müssen Autofahrer sie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Spuren je Richtung bilden. Bei zwei oder mehr Spuren gehen die Autofahrer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die übrigen nach rechts. In Frankreich und Spanien gibt es keine mit Deutschland vergleichbare Regelung. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Retter vorbeifahren können. In den Niederlanden und in Italien gibt es laut ADAC keine speziellen Vorschriften.In Tschechien gilt eine Besonderheit: Bei zwei Spuren lassen die Autofahrer zwar auch eine Gasse in der Mitte frei. Bei mehreren muss sie allerdings zwischen dem mittleren und dem rechten Streifen entstehen.
Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, dürfen andere auch rechts überholen. Allerdings dürfen sie höchstens 20 km/h schneller sein als die Autos links von ihnen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Tabu ist es, am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz zu fahren. Hier riskieren Fahrer 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Das Betreten der Fahrbahn ist verboten. Es ist nur im Notfall zum Sichern einer Unfallstelle erlaubt - nicht aber, um etwa eine Notdurft zu verrichten oder ein Kind zu wickeln. Hierfür wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.
Ohne Freisprecheinrichtung dürfen Fahrer nicht zum Handy greifen - das gilt auch im Stillstand solange der Motor läuft. Sonst drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.