Fotos Was im Garten erlaubt ist und was nicht
Wo ist die Grenze zum Nachbarn? Viele Gartenbesitzer verschönern ihre Sichtschutzwand zum Nachbarn mit Pflanzen. Unbegrenzt hoch wachsen dürfen diese jedoch nicht. Sind die Pflanzen maßgeblich höher als die Sichtschutzwand und beeinträchtigen den anliegenden Nachbarn, kann dieser laut Rechtsexperten verlangen, dass die Pflanzen zurückgeschnitten werden.
Gehören Gartenmöbel zum Hausrat? Nicht selten werden Gartenmöbel durch das Wetter beschädigt oder sogar gestohlen. Dann stellt sich die Frage, wer eigentlich für die Schäden aufkommt. Generell ist es abhängig von der jeweiligen Hausratsversicherung, denn diese unterscheiden sich in ihren spezifischen Leistungen. Laut ARAG decken diese zwar Schäden ab, die durch das Wetter oder Einbrüche entstanden sind, allerdings bezieht sich das meist nur auf Gegenstände, die sich innerhalb des Gebäudes befinden.
Was darf man in einem gemieteten Garten? Wer in einer Mietwohnung mit Garten lebt, darf diesen in einem gewissen Rahmen nach seinen eigenen Wünschen gestalten. Besteht jedoch ein Mietvetrag, der die Gartennutzung und -pflege vorschreibt, muss der Mieter sich daran halten. Stehen im Garten zusätzlich Obstbäume, um die der Mieter sich kümmern muss, darf er auch das Obst ernten, wenn keine anderen Abmachungen gemacht wurden. Außerdem ist der Mieter zu einfachen Pflegearbeiten nur dann verpflichtet, wenn im Vertrag steht, dass er allgemein die Gartenpflege übernehmen soll.
Grillen auf dem Balkon und im Garten: Wer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, sollte vorher die Hausordnung prüfen, denn diese kann das Grillen gänzlich untersagen. ARAG-Experten zufolge gilt grundsätzlich, dass man öffentliche Standorte fürs Grillvergnügen beliebig oft nutzen darf. Geht es aber darum wie oft man im eigenen Garten grillen darf, ist die gesetzliche Regelung nicht ganz so klar, wie einige richterliche Urteile gezeigt haben. Solange die Nachbarn dadurch aber nicht oder nur unwesentlich gestört werden, sollte es keine Probleme geben.
Wo kommt der Gartenabfall hin? Man gerät schnell in Versuchung, seinen Gartenabfall draußen in der Natur abzuladen, wenn die Biotonne oder der Kompost zu voll sind. Experten empfehlen allerdings, dies zu unterlassen, denn es ist illegal und kann sogar mit Bußgeldern bestraft werden. Gartenabfälle wie Grün- und Rasenschnitt gelten rechtlich als Müll, da sie das Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen können.
Hühnerhaltung im Garten: Wer im Garten seine eigene Viehzucht betreiben möchte, sollte vorab mit seinen Nachbarn darüber reden, damit es später keinen Streit gibt. Besonders die Haltung von Hähnen und das damit verbundene Krähen kann für Ärger sorgen. Experten zufolge sollten die Hühner aber auf jeden Fall beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Wer außerdem noch einen Hühnerstall bauen möchte, sollte sich vorher mit dem Bauamt in Verbindung setzen.
Baumwurzeln ade: Baumwurzeln kennen keine Grundstücksgrenzen, und es kann passieren, dass sie den Nachbarrasen durchwuchern. Als Gartenbesitzer kann man unter Umständen jedoch eine Beseitigung der Wurzeln verlangen, wenn die Wurzeln zum Beispiel das Grundstück so stark durchwuchern, dass dieses erheblich in seiner Nutzung eingeschränkt wird.
Hundegebell im Garten: Hundegebell aus dem Nachbargarten kann ganz schön störend sein, wenn man sich im eigenen Garten entspannen möchte. Als Gartenbesitzer hat man laut Oberlandesgericht Köln Anspruch darauf, dass Hunde nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen bellen. Insgesamt darf der Hund nicht länger als 30 Minuten pro Tag bellen. Ist das Hundebellen sehr laut, kann es sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen.