Im Krankheitsfall Was ist trotz Attest alles erlaubt?

Bonn · Durch die Grippewelle in Bonn und die Region sind aktuell viele Arbeitnehmer krankgeschrieben. Doch nur im Bett liegenbleiben müssen Sie trotz Attest nicht. Das ist alles erlaubt.

Die Grippewelle hat auch Bonn und die Region erreicht und sorgt für viele Krankheitsfälle. Wer krankgeschrieben ist, muss aber nicht die ganze Zeit im Bett liegen. Eine Übersicht über Rechte und Pflichten bei einer Krankschreibung:

Krankgeschrieben und arbeiten

Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht zu Hause bleiben. Fühlt man sich vor Ablauf eines ärztliches Attestes gesund, spricht nichts gegen eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz. Eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) ist lediglich eine Prognose vom Arzt. Bei hochinfektiösen Diagnosen empfiehlt es sich jedoch, den ärztlichen Rat einzuhalten, um keine Kollegen anzustecken. Kehren Arbeitnehmer vorzeitig zurück, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber rechtzeitig vorher zu informieren. Dann sind etwa Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zweifelsfrei über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Das Haus verlassen und einkaufen

Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man ans Bett gefesselt sein muss. Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seine Genesung nicht verzögert und seiner Krankheit angemessen ist. "Wenn jemand einkaufen geht, muss das nicht heißen, dass er sich genesungswidrig verhält oder gar nicht arbeitsunfähig war", sagt Peter Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

An einer Sportveranstaltung teilnehmen

Sind Beschäftigte wegen einer Verletzung arbeitsunfähig, nehmen sie besser nicht an einer Sportveranstaltung teil. Zumindest Staatsdienern wie Polizisten droht dann die sofortige Entlassung. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2017 hervor.

In dem Fall ging es um einen Polizisten, der an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilgenommen hatte. Von 649 Teilnehmern belegte er dabei immerhin Platz 127, Hindernissen wie Schlammgraben und Sandkuhlen zum Trotz. Den sportlichen Erfolg feierte er anschließend bei Facebook. Gleichzeitig war er allerdings mit einem ärztlichen Attest wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben.

Vorstellungsgespräche

Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern darf man sich bei einem Vorstellungsgespräch präsentieren, solange es die Linderung der Erkrankung nicht beeinträchtigt.

Kann ein Bier heilsam sein, wenn man krankgeschrieben ist?

Ein Kölsch wird schon nicht schaden. So urteilt zumindest das Arbeitsgericht Köln, wenn es bei einem Bier bleibt. Bei einem krankgeschriebenen Mann, der als DJ arbeitete und dabei Alkohol trank, führte dies allerdings zur Kündigung.

Darf ich trotz Krankschreibung reisen?

Das ist grundsätzlich erlaubt, sagt Anwalt Peter Meyer. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise während der Krankschreibung „genesungswidrig“ ist, wie es unter Juristen heißt - wenn dadurch also zum Beispiel eine Grippe verschleppt wird. Was dabei gut für den Patienten ist und was nicht, entscheidet aber nicht der Arbeitgeber: „Wenn der Arzt sagt, dass das okay ist, gibt es da gar keine Probleme.“ (Mit Material von dpa)

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