Kommentar über umstrittene Lebensmittelbezeichnungen Klarheit schaffen

Meinung | Brüssel · Wo Milch draufsteht, muss auch Milch drin sein. Und nicht zum Beispiel Reisbrei. Ansonsten sehen die Richter eine Verwechslungsgefahr. Klarheit schaffen, fordert Autor Detlef Drewes.

 Ein Tofu-Spieß mit Paprika, Champignons und Zwiebeln.

Ein Tofu-Spieß mit Paprika, Champignons und Zwiebeln.

Foto: picture alliance / dpa-tmn

Wenn man das Urteil des höchsten europäischen Gerichtes ins Lächerliche ziehen wollte, könnte man die Frage aufwerfen, warum die Sonnenmilch eigentlich so heißen darf, obwohl sie nachweislich nicht aus Kuheutern gewonnen wird. Doch der Gag trifft nicht.

Denn die EU bemüht sich seit Jahren um Klarheit für den Verbraucher, den die Lebensmittelhersteller mit immer neuen irreführenden Bezeichnungen zum Kauf locken wollen. Dass viele Pizzen nur noch Analogkäse enthalten, hat viele auf den Plan gerufen. Nur sind es die verqueren Fantasiebezeichnungen von Herstellern vegetarischer oder veganer Lebensmittel, die aus zwei Widersprüchen wie „Tofubutter“ ein Produkt machen. Oder die mit „Pflanzenkäse“ tatsächlich für Verwirrung sorgen. Und wenn solche Waren dann noch als „100 Prozent vegetal“ bezeichnet werden, hört der Spaß auf. Der Konsument hat Anspruch auf klare und unmissverständliche Angaben, die Produktbezeichnung gehört dazu. Wer sich lieber mit Tofu ernähren möchte als mit tierischen Milchprodukten, kann dies tun. Aber auch der sollte wissen, was er kauft, ohne herumrätseln zu müssen. Der Appell an die Lebensmittelhersteller lautet deshalb: Stoppt alle Doppeldeutigkeiten und Irreführungen. Schafft Klarheit für den Kunden.

Solche Fragen dürfen nicht in den ständig ironisch verlaufenden Schlagabtausch zwischen Normalessern und Vegetariern einbezogen werden. Denn Klarheit gehört zum Wettbewerb. Und um den geht es. Wer Butter sagt und Tofu verkauft, täuscht. Das haben die Richter zu Recht erkannt.

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