Kommentar zum Schutz von Informanten Öffentliches Interesse

Meinung | Brüssel · Die EU sich auf Standards zum Schutz von Whistleblower geeinigt. Der hohe Schutz ist an Enthüllungen von Straftaten gebunden. Diese Eingrenzung war wichtig, findet GA-Korrespondent Detlef Drewes.

Whistleblower sollen in der EU besser geschützt werden. Das ist ehrenwert und gut, sogar überfällig. Das Beispiel der LuxLeaks-Affäre, bei der Tippgeber und Journalist sich anschließend vor Gericht verantworten mussten, zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Nun wird es also eine mehrstufige Lösung geben, die den Hinweisgeber zunächst an die internen Beschwerdestellen bindet, ehe er sich an Behörden oder gar die Öffentlichkeit wenden darf.

Nur in Fällen von äußerster Ignoranz oder erkennbarem Verschleppen von Tipps darf er sich direkt an investigative Journalisten wenden. Das klingt vernünftig, weil der Gesetzgeber eben auch die Betriebe schützen muss. Was in Brüssel nun als Kompromiss vereinbart wurde, ist nämlich kein Freibrief zum Petzen und Verpfeifen. Mehr noch: Der hohe Schutz, den der Whistleblower in Anspruch nehmen darf, ist an Enthüllungen von Straftaten gebunden, an deren Aufdeckung ein öffentliches Interesse besteht. Diese Eingrenzung war wichtig. Sie wurde nicht zuletzt aus der deutschen Diskussion um ein Whistleblower-Gesetz übernommen.

Gerade weil es wichtig ist, den „wahren“ Hinweisgeber von unzufriedenen und rachsüchtigen Mitarbeitern zu trennen. Solche Whistleblower brauchen einen gesetzlichen Schutz. Sogar von dem Staat, dessen Behörden gleichfalls von den Aufdeckungen bedroht sein können. Dies durchzusetzen, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, und sie dennoch ernst zu nehmen, wird die eigentliche Herausforderung. Es stimmt, Whistleblower wie jene, die den Facebook-Datenskandal bei dem Unternehmen Cambridge-Analytica aufgedeckt haben, sind unverzichtbar. Ihr Einsatz muss abgesichert werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Weg dahin.

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