Regelungen beschlossen Besserer Schutz für Whistleblower in der EU

Brüssel · Whistleblower in der EU werden künftig besser geschützt. Das Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich auf entsprechende Regelungen geeinigt, damit sich künftig mehr Whistleblower trauen, Missstände zu benennen.

 Stellt einheitliche Regelungen zum Schutz für Whistleblower vor: Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission.

Stellt einheitliche Regelungen zum Schutz für Whistleblower vor: Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission.

Foto: dpa

Am frühen Dienstagmorgen war EU-Vizepräsident Frans Timmermans zufrieden: „Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden.“ Genau dies soll der nächtliche Kompromiss, den die Vertreter der Kommission, des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten nun gefunden haben, sicherstellen. Whistleblower müssen demnach Missstände, die ihnen auffallen, zunächst intern melden. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Zustände „nur innerhalb der Organisation wirksam angegangen werden können und keine Vergeltungsmaßnahme riskiert wird“.

Der Tippgeber kann sich auch direkt an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden. Bewegt sich dann immer noch nichts, besteht sogar „eine drohende oder offenkundige Gefahr für die Öffentlichkeit“, darf er den unmittelbaren Weg in die Medien suchen. Zumal wenn auch noch der Verdacht von „Absprachen zwischen den betroffenen Behörden und den Straftätern“ bestehe.

"Ein großer Tag für den Kampf für Wahrheit"

Genau das wollte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) eigentlich verhindern. Bis zuletzt hatte die Bundesregierung versucht, diesen direkten Gang an die Öffentlichkeit auszuschließen. Der mehrstufige Weg über die eigene Firma und die Aufsichtsbehörden sollte verhindern, dass sich Whistleblower möglicherweise auch mit Klagen, die ein Unternehmen beschädigen könnten, sofort an Journalisten wenden dürfen. Davon ist im vorliegenden Kompromiss keine Rede mehr. „Das ist ein großer Tag für den Kampf für Wahrheit“, kommentierte Julia Reda (Piratenpartei und Mitglied der grünen EU-Parlamentsfraktion).

Tatsächlich werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe nun gezwungen sein, ein internes Informations- und Beschwerdesystem aufzubauen, um entsprechende Hinweise von Betriebsangehörigen entgegenzunehmen, ohne diesen sofort mit Sanktionen zu drohen. Außerdem müssen sie eine zügige Bearbeitung einer Eingabe sicherstellen: Innerhalb von drei Monaten sollen die beklagten Vorgänge abgestellt werden. Zunächst geht es um Missstände in den Bereichen Geldwäsche, Unternehmensbesteuerung, Datenschutz, Schutz der finanziellen Interessen der Union, Lebensmittel- und Produktsicherheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit. Es steht den Mitgliedstaaten frei, diesen Katalog noch auszuweiten.

„Wir müssen diese mutigen Menschen unterstützen und schützen“, betonte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Nach dem Kompromiss ist nun die Zustimmung des EU-Parlamentes und des zuständigen Ministerrates für Justiz nötig. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regeln in ihre nationalen Gesetze zu übernehmen.

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