Alle Reise-Artikel vom 16. Oktober 2019
Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Ecuador-Reisen ab
Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Ecuador-Reisen ab

Nach Ende der UnruhenAuswärtiges Amt rät nicht mehr von Ecuador-Reisen ab

Das ging schnell: Das Auswärtige Amt (AA) rät nach einer politischen Einigung in Ecuador nicht mehr von Reisen in das Land ab. Dies hatte es nach einer Eskalation der Unruhen in dem Land am vergangenen Wochenende zunächst getan.

Handgepäck-Flieger müssen gut aufpassen
Handgepäck-Flieger müssen gut aufpassen

Strenge RegelnHandgepäck-Flieger müssen gut aufpassen

Weil viele Fluggesellschaften für Aufgabegepäck extra kassieren, reisen immer mehr Passagiere mit Handgepäck. Bei den günstigsten Economy-Tickets (Light/Basic) ist der große Koffer in der Regel nicht inklusive und muss gegen Gebühr dazu gebucht werden.

„Aida Cosma“ fährt 2021 ab Kiel
„Aida Cosma“ fährt 2021 ab Kiel

Neues Kreuzfahrtschiff„Aida Cosma“ fährt 2021 ab Kiel

Das zweite Kreuzfahrtschiff von Aida Cruises mit Flüssiggasantrieb (LNG) wird „Aida Cosma“ heißen und im Sommer 2021 von Kiel aus in See stechen. Die Reisen zwischen Mai und Oktober führen abwechselnd im Wochenrhythmus zu den norwegischen Fjorden und in die Ostsee.

Höhere Steuer für Flugtickets betrifft Frühbucher nicht
Höhere Steuer für Flugtickets betrifft Frühbucher nicht

Klimaschutzpaket beschlossenHöhere Steuer für Flugtickets betrifft Frühbucher nicht

Ab April 2020 wird das Fliegen für deutsche Urlauber voraussichtlich teurer: Dann soll eine Steuererhöhung für Flugtickets in Kraft treten. Wer aber schon vor dem Stichtag gebucht hat, ist fein raus - auch wenn er zum Beispiel erst im Sommer fliegt.

Fluggesellschaften am Hamburger Airport wechseln Terminal
Fluggesellschaften am Hamburger Airport wechseln Terminal

BauarbeitenFluggesellschaften am Hamburger Airport wechseln Terminal

Flugreisende aufgepasst: Am Hamburger Flughafen werden mehrere Fluggesellschaften vorübergehend von Terminal 2 ins Terminal 1 wechseln, wie der Airport mitteilte .

Kostenloser Reiserücktritt bei Vulkanausbruch
Kostenloser Reiserücktritt bei Vulkanausbruch

Höhere GewaltKostenloser Reiserücktritt bei Vulkanausbruch

Ein Vulkanausbruch kann ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten und das Geld dafür wiederzubekommen. Eine solche Naturkatastrophe gilt als höhere Gewalt. Wenn die Durchführung der Reise durch die Folgen des Ausbruchs gefährdet ist, darf der Urlauber den Vertrag kündigen.