Landgericht Uni-Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt

Bonn · Es waren schwere Vorwürfe, die drei Mitarbeiter der Bonner Universität und die Mitarbeiterin einer Firma vor das Landgericht gebracht hatten: Dem 43-jährigen Ex-Leiter der Abteilung für Strahlenschutz und Labortechnik, seinem 48-jährigen Vize und einem 45-jährigen Kollegen warf die Anklage Bestechlichkeit, Betrug und Untreue, der Firmenmitarbeiterin Bestechung vor.

Nun hat die 7. Wirtschaftsstrafkammer alle vier schuldig gesprochen: Der Ex-Abteilungsleiter und sein Vize wurden zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden, ihr Kollege wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt. Die 45-jährige Firmenmitarbeiterin muss 13 500 Euro Geldstrafe zahlen.

Für das Gericht steht fest: Die Uni-Mitarbeiter nutzten ihre Stellungen zur persönlichen Bereicherung. Die Abteilung Strahlenschutz regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ist auch zuständig für "Freimessungen", bei denen die radioaktive Strahlung von Räumen gemessen wird, die zukünftig anderweitig genutzt werden sollen.

Solche Messungen führten die drei Uni-Mitarbeiter dem Urteil zufolge in zwei Fällen während ihrer Arbeitszeit mit Uni- Geräten bei Fremdinstituten und Firmen durch, obwohl sie nur universitätsintern arbeiten durften. Um nicht aufzufallen, wickelten sie, so das Gericht, die Geschäfte über die Firma ab, in der die Mitangeklagte arbeitete - und die solche Messungen gar nicht anbot. Dafür schafften die Angeklagten auf Kosten der Uni einen Gammaspektrometer für 125 000 Euro an.

Vor Gericht gaben alle vier zwar zu, was sie getan hatten, beteuerten jedoch, nicht vorsätzlich und zu niemandes Schaden gehandelt zu haben. Vielmehr hätten sie den Gammaspektrometer ausschließlich für Uni-Zwecke angeschafft, um Engpässe zu vermeiden. Das aber wertete das Gericht nun als reine Schutzbehauptung und stellte fest: Es habe keine Engpässe gegeben, die eine so teure Anschaffung gerechtfertigt hätten. Zudem sei nicht erklärlich, warum der Kauf des Gerätes vor Kollegen geheim gehalten und ein anderes Uni-Institut bei der Bedarfsanmeldung vorgeschoben worden sei.

Das Gericht hielt den Männern zugute, dass sie unbestraft sind und sich das Ganze dynamisch entwickelt habe, bis die Grenze der Strafbarkeit überschritten war. Auch hätten die Ex-Uni-Mitarbeiter Schadenswiedergutmachung zugesagt und teils schon geleistet. Und: Sie hätten sich selbst geschadet und ihre Jobs verloren. Die drei Angeklagten, die Freispruch gefordert hatten, akzeptieren die Urteile nicht und gehen in Revision.

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