Angeklagter wollte mit Messer zustechen Opfer schlägt Räuber mit Rapsölflasche in die Flucht

BONN · Die Staatsanwaltschaft klagt zwei junge Bonner wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung an. Die beiden hatten versucht, drei andere junge Männer auszurauben, wurden von diesen aber in die Flucht geschlagen.

 Gerichtsverhandlung in Bonn: Ein räuberische Duo muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Gerichtsverhandlung in Bonn: Ein räuberische Duo muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Foto: Benjamin Westhoff

Das hatten sich die beiden Angreifer wohl anders gedacht: Vor einem Wohnhaus zwangen sie laut Anklage drei junge Männer in deren Wohnung, forderten dort Geld und Wertsachen. Doch statt der erhofften Beute gab es für einen 21- und einen 22-jährigen Mann, beide aus Bonn, aber Unverhofftes – nämlich eine Rapsöl-Flasche auf den Kopf. Wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung muss sich das Duo vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Am 11. Juni 2017 trafen die beiden Angeklagten laut Staatsanwaltschaft auf die drei 23-Jährigen, die sich vor der Wohnung eines der Opfer aufhielten. Dort fragten die Angeklagten zunächst nur nach Zigaretten. Der 22-Jährige soll dann aber ein Messer aus seinem Hosenbund gezogen, die drei damit bedroht und in die Wohnung gezwungen haben. Um wie gefordert Geld, Wertsachen und Drogen zu bekommen, habe er ein Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Danach scheint die Situation eskaliert zu sein: Nachdem der 22-Jährige versucht haben soll, mit dem Messer zuzustechen, habe einer der 23-Jährigen laut Anklage eine Rapsöl-Flasche greifen und ihm damit auf den Kopf schlagen können. Mit einem Baseballschläger, der in einer Ecke lag, gelang es dem 23-Jährigen dann, auch den Komplizen in die Flucht zu schlagen.

Die beiden Angeklagten sind für die Justiz keine unbeschriebenen Blätter: Der 21-Jährige wurde 2015 wegen Raubes, Erpressung und anderer ähnlich gelagerter Delikte zu einer Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Jahr später musste er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe zahlen. Sein mutmaßlicher Komplize wurde im Jahr 2011 vor dem Bonner Jugendschöffengericht wegen Raubes und räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. 2014 folgte dann eine weitere Jugendstrafe wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

In der polizeilichen Vernehmung soll sich der 21-Jährige weitestgehend geständig gezeigt haben. Als Motiv gab er an, dass es ihnen vor allem um Drogen gegangen sei, die sie sich bei den drei jungen Männern erhofft hatten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort