Bonner Comedian verurteilt Ehefrau nach der Trennung terrorisiert

Bonn · Da hört der Spaß auf. Auch für einen Comedian, der von Witzen und guter Laune, vor allem im Netz, lebt. Was der 33-jährige Youtube-Star seiner Ehefrau angetan hat, fand er im Prozess auch selbst „unterirdisch“.

Am frühen Morgen des 22. September 2016 hatte er der 31-Jährigen, die sich ein Jahr zuvor von ihm getrennt hatte, vor deren Wohnung in Ramersdorf aufgelauert – bewaffnet mit Gaspistole und Benzinkanister. Eine halbe Stunde wartete er, bis sie die Wohnung verlassen wollte. Da bedrohte er sie mit der Waffe, stieß sie zurück, schlug ihr die Tür gegen die Brust, forderte ihre Rückkehr und drohte: „Sonst übergieße ich mich mit Benzin und zünde mich an.“

Zwei Stunden dauerte der Alptraum für die 31-Jährige. Ihre Panik war groß, dass ihr Ehemann, den sie so noch nie erlebt hatte, komplett durchdreht und Amok läuft. Und sie hatte Angst, dass er auch sie mit Benzin übergießt und anzündet. Als sie zu telefonieren versuchte, verhinderte er es zornig.

In einem unbeobachteten Moment gelang es ihr, eine Kurznachricht mit einem Hilferuf an eine Freundin zu schicken. Die informierte die Polizei. Bevor die Beamten eintrafen und den 33-Jährigen vorübergehend festnahmen, warf er noch Benzinkanister und Gaspistole aus dem Fenster. Sie wurden später im Garten gefunden.

Wegen Freiheitsberaubung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung kam der 33-jährige Comedian mit 6500 Euro (130 Tagessätze à 50 Euro) Geldstrafe davon. Allerdings hatte er nicht nur alles reumütig gestanden, sondern sich auch im gesamten Prozess verzweifelt über sein eigenes Verhalten gezeigt.

„Ich verachte Gewalt an Frauen. Die Tat entspricht nicht meinem Charakter.“ Der Comedian fügte unter Tränen hinzu: „Ich stand an diesem Tag neben mir. Ich habe die Trennung nicht ausgehalten. Ich konnte damit nicht umgehen.“ Über Monate habe er versucht, seine Frau zur Rückkehr zu bewegen. Er liebe sie heute noch.

Nach diesem Geständnis musste die 31-Jährige nicht mehr in den Zeugenstand treten. Aber der Angeklagte bestand darauf, sich im Gerichtssaal persönlich bei ihr zu entschuldigen. Seinem inzwischen von ihm geschiedenen Opfer waren die Worte sichtlich unangenehm. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort