Hund reißt Rehkitz in Ückesdorf Wieder macht ein Hund Jagd auf Wild

ÜCKESDORF · Erst vor kurzem fand Jagdpächter Lutz Schorn in seinem Beritt ein von einem Hund gerissenes Reh. Jetzt musste er wieder ein schwer verletztes Kitz von seinem Leid erlösen.

 Totes Rehkitz

Totes Rehkitz

Foto: privat

Es taumelte, versuchte mit aller Kraft aufzustehen und fiel immer wieder um. „Das war wirklich ein Mitleid erregender Anblick“, erzählt Lutz Schorn, der als Jagdpächter für das Gebiet Lengsdorf, Ückesdorf und Teile von Röttgen zuständig ist. „Erst dachte ich noch, dass man das Tier vielleicht retten könnte. Doch es war schnell klar, dass die Verletzungen zu groß waren.“

Mit einem Schuss erlöste er in der vergangenen Woche das Jungtier, das offenbar von einem frei laufenden Hund gehetzt und angefallen worden war. „Dieser Anblick ist auch für einen Jäger schwer zu ertragen.“ Kein Einzelfall, wie der Jagdpächter weiß. Bereits vor zwei Wochen hat er in Röttgen ein ebenfalls schwer verletztes Reh erlöst.

Alexa Thiesmeyer hatte das Kitz am Feldrand an der Autobahnmauer im Bereich der Max-Ernst-Straße entdeckt. Selbst Hundebesitzerin, erkannte sie sofort, dass das Wild an der Hinterhand eine tiefe Wunde hatte. Sie informierte Polizei und Jagdpächter und blieb bei dem Tier.

Der Feld- und Waldgürtel an der Autobahn wird von vielen Hundebesitzern nicht nur aus Ückesdorf, sondern auch aus Lengsdorf und vom Brüser Berg als Spazierstrecke genutzt. Weniger bekannt ist jedoch, dass in letzter Zeit immer wieder Rehe in dem Wäldchen am Friedhof Kottenforst stehen. Werden sie von einer Meute aufgeschreckt, dann laufen sie in Panik davon und folgen nur noch ihrem Instinkt. Viele verletzen sich auf der Flucht auch an den Maschendrahtzäunen, mit denen die Pferdekoppeln in diesem Bereich gesichert sind.

„Die meisten Hundebesitzer verhalten sich vorbildlich. Es sind nur wenige, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten“, beobachtet Lutz Schorn immer wieder. Er spricht regelmäßig Hundebesitzer an und klärt sie auf. „Die meisten reagieren positiv. Einige sind jedoch unbelehrbar.“

Das Landesforstgesetz gibt klare Regeln für die Hundeführung vor

Dabei sind die Regelungen ganz eindeutig. Denn das Landesforstgesetz besagt, dass Hunde im Wald abseits von Wegen angeleint werden müssen. „In Bonn gilt teilweise eine verschärfte Regelung, die auch eine Anleinpflicht auf den Wegen vorsieht.

Denn die Wege führen zum Teil durch den Kottenforst, wo die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gilt, oder durch Naturschutzgebiet“, so der Jagdpächter. Eindeutig sind auch die Formulierungen im Landesjagdgesetz. Denn darin ist festgelegt, dass das Wildern von Hunden unter Strafe steht. „Zum Wildern zählt schon das Aufsuchen, und erst recht das Verfolgen und Reißen“, so Schorn. Das Gesetz definiert zudem, dass wildlebende Tiere nicht „beunruhigt oder gestört“ werden dürfen.

„Die gesetzlichen Regelungen sind doch eindeutig“, ärgert sich der Jagdpächter. „Jeder Hundebesitzer trägt die Verantwortung dafür, dass wildlebende Tiere in ihrem angestammten Lebensraum nicht gestört, verletzt oder getötet werden.“

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