Fünfmal unsportliches Verhalten: Geldstrafe für Köln

Köln/Frankfurt · Der 1. FC Köln ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro verurteilt worden. Damit ahndete der DFB laut einer Mitteilung vom Montag fünf Fälle von unsportlichem Verhalten der Fans des Bundesligisten.

Während der Partie am 5. November gegen 1899 Hoffenheim zeigten Kölner Anhänger zwei beleidigende und verunglimpfende Banner in Bezug auf TSG-Mäzen und -Mehrheitsgesellschafter Dietmar Hopp. Geahndet wurde auch ein Vorfall während der Begegnung mit Borussia Mönchengladbach am 14. Januar. Drei als Ordner verkleidete FC-Fans hatten eine Zaun-Fahne der Borussia-Anhänger entwendet. Zudem wurde bei drei Spielen verbotene Pyrotechnik gezündet.

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