DFB-Sportgericht 22 000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Frankfurt/Main · Wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans hat das DFB-Sportgericht Eintracht Frankfurt mit einer Geldbuße von 22.000 Euro bestraft.

 Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt für das abbrennen von Feuerwerkskörpern mit einer Geldstrafe belegt.

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt für das abbrennen von Feuerwerkskörpern mit einer Geldstrafe belegt.

Foto: Marius Becker

Wie der Fußball-Bundesligist mitteilte, wird damit das Abbrennen von Pyrotechnik vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August und zu Beginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund am 14. September geahndet.

Eintracht Frankfurt hatte den Strafanträgen des DFB-Kontrollausschuss im Vorfeld zugestimmt. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

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