Amtsgericht Rheinbach Bewährungsstrafe für "Probefahrt" mit Mofa

Rheinbach · Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist jetzt ein 21-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, am 30. April um 11.10 Uhr und 11.50 Uhr mit einem Roller auf der Landstraße 158 in Rheinbach unterwegs gewesen zu sein, obwohl er gewusst habe, dass er diesen nicht hätte fahren dürfen.

Zumal er wegen einer anderen Straftat zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährung gestanden habe. Das jetzige Urteil fiel vergleichsweise milde aus, da sich der Angeklagte nachweislich bemühe, sein Leben in den Griff zu bekommen. Wie der Anwalt erläuterte, besucht der 21-Jährige die Abendschule, hat einen 400-Euro-Job und kann im Sommer 2013 eine Ausbildung beginnen.

Mit seiner Vergangenheit als jugendlicher Intensivtäter habe er abgeschlossen und sich von seinen früheren Freunden aus der gemeinsamen Bande distanziert. Nichtsdestotrotz bestand das Problem für Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert weniger in dem Delikt an sich als in einem beträchtlichen Vorstrafenregister.

Dort sind unter anderem besonders schwerer Diebstahl in insgesamt 18 Fällen, Brandstiftung, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgezählt. Wegen Wohnungseinbruchdiebstahls hat der 21-Jährige bereits eine eineinhalbjährige Jugendstrafe verbüßt.

Seine Version, er habe mit dem Roller lediglich eine Probefahrt machen wollen, bevor er ihn verkaufte, hielt der Richter für unglaubwürdig: "Sie haben nicht viel gelernt, wie es aussieht, und immer noch Probleme, sich an Regeln zu halten. Das muss sich ändern, und zwar dringend" fügte Schulte-Bunert abschließend hinzu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort