Auf Kennzeichnung achten Kräutertees gegen Erkältung als Arzneimittel

Leipzig · Die meisten Kräutertees im Supermarktregal werden als Lebensmittel verkauft und dürfen nicht mit dem Hinweis auf heilende Wirkung beworben werden. Anders sieht es mit Arzneitees aus, die entsprechend gekennzeichnet sind.

 Tees, die eine heilende Wirkung versprechen, müssen als Arzneimittel entsprechend gekennzeichnet sein.

Tees, die eine heilende Wirkung versprechen, müssen als Arzneimittel entsprechend gekennzeichnet sein.

Foto: Franziska Gabbert

Erste Anzeichen einer Erkältung bekämpfen viele mit Kräutertees. Dabei sollte man auf die Kennzeichnung als Arzneimittel oder Arzneitee achten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Anders als reguläre Kräutertees unterliegen Arzneitees dem Arzneimittelgesetz.

Voraussetzung für die Zulassung von Arzneitees ist allerdings nicht, dass sie nachweislich helfen. Für die darin enthaltenen Heilpflanzen gebe es aber zumindest Qualitätsstandards, erklärt Birgit Brendel, Fachreferentin bei der Verbraucherzentrale . Außerdem ist geregelt, wie solche Tees zusammengesetzt sein müssen. Auch bei welchen Beschwerden der Tee helfen soll und wann man ihn nicht trinken darf, ist dann auf der Packung vermerkt.

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