Geldanlage Vorerst kein Verbot von Bonitätsanleihen

KÖLN · Die Aufsichtsbehörde Bafin hat sich mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) auf eine Selbstverpflichtung der Institute verständigt und das angekündigte Verbot zurückgestellt.

 Setzt auf den guten Willen der Banken: Bafin-Chef Felix Hufeld.

Setzt auf den guten Willen der Banken: Bafin-Chef Felix Hufeld.

Foto: picture alliance / dpa

Der Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatkunden wird vorerst nicht verboten. Die Aufsichtsbehörde Bafin hat sich mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) auf eine Selbstverpflichtung der Institute verständigt und das angekündigte Verbot zurückgestellt. Ob die Empfehlung der Verbände bei Emittenten und Vermittlern der Papiere als Selbstverpflichtung ankommt und ob sie den Anlegerschutz deutlich verbessert, das soll nach sechs Monaten überprüft werden.

Bei Bonitätsanleihen hängen Verzinsung und Rückzahlung des Anlagebetrags von der Zahlungsfähigkeit (Bonität) eines oder mehrerer Referenzschuldner ab. Das sind oft börsennotierte Aktiengesellschaften. Tritt bei ihnen ein „Kreditereignis“ (vom Zahlungsverzug bis zu Insolvenz) ein, hat das negative Auswirkungen auf den Wert der Bonitätsanleihe. Die Bafin hatte argumentiert, das Produkt sei zu komplex, die Bezeichnung irreführend und das Risiko vom Privatanleger kaum einzuschätzen.

Kritische Töne der Verbraucherzentrale

Die Emittenten wollen laut Bafin nun unter dem neuen Namen bonitätsabhängige Schuldverschreibung auf Stückelungen unter 10.000 Euro verzichten. Damit seien die Papiere kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr. Außerdem sollen die Schuldverschreibungen nur noch risikobereiten Privatkunden (Risikobereitschaftsstufe 3) angeboten werden. Hinsichtlich der Referenzschuldner wollen die Emittenten auf hinreichende Bonität achten, so dass das Risiko für Käufer der Schuldverschreibungen begrenzt wird.

Kritisch zu dem ausgehandelten Kompromiss äußert sich die Verbraucherzentrale Bundesverband. Erstmals habe die Bafin von ihrer neuen Kompetenz der Produktintervention im Interesse des Anlegerschutzes Gebrauch machen wollen, und sie habe sich schon im ersten Fall auf eine inhaltlich ungenügende Selbstverpflichtung der Branche eingelassen, sagt Christian Ahlers von der Verbraucherzentrale. Das sei kein gutes Zeichen für den kollektiven Verbraucherschutz. Anscheinend habe die Behörde bei einem Verbot rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Niederlagen vor Gericht befürchtet.

Die Verbraucherzentrale meint, das Problem der undurchsichtigen Preisbildung werde durch die Selbstverpflichtung nicht gelöst. Nach ihrer Ansicht sollte der aktive Vertrieb (mit Werbung und Beratung) von Zertifikaten generell untersagt werden, da es für Zertifikate keine verlässliche Preisbildung gebe.

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