Tagebau Hambach: Land und RWE lehnen möglichen Vergleich ab

Köln · Im Prozess um Klagen gegen den Braunkohletagebau Hambach und für den Erhalt des Hambacher Waldes hat das Land Nordrhein-Westfalen zwei mögliche Vergleiche abgelehnt. Das Gericht hatte vorgeschlagen, die Abbaugrenzen des Tagebaus zu verschieben und den Wald beim Abbaggern auszusparen. Alternativ könne man auch darüber nachdenken, den Wald so lange wie möglich zu verschonen in der Hoffnung, dass zwischenzeitlich der Kohleausstieg greife.

 Ein Schaufelradbagger steht im Braunkohletagebau Hambach.

Ein Schaufelradbagger steht im Braunkohletagebau Hambach.

Foto: Marius Becker/Archiv

Der in dem Verfahren beigeladene Energiekonzern RWE stellte fest, dass beides technisch nicht machbar sei. Der Rechtsvertreter des Landes sagte, die Vorschläge widersprächen dem Braunkohleplan. Man müsse mit einer Reihe von Folgeklagen rechnen. Dagegen konnte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Vergleich vorstellen, bei dem der uralte Hambacher Wald ausgespart würde.

Mit seiner Klage gegen den Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 will der BUND auch die Fortführung des Tagebaus Hambach stoppen. Aus seiner Sicht verstoßen die Genehmigungen für den Tagebau Hambach gegen europäisches Umweltrecht.

Das Gericht machte deutlich, dass es keine vorläufige Rechtsauffassung habe. Nach bisheriger Planung soll der Richterspruch am Freitag ergehen.

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