Veranstaltungsspaß vieler oder Recht auf Ruhe einzelner?

Zum Artikel "Weiterhin Streit um Klangwelle" am 5./6. Juli 2014 und zur Lärmdiskussion im öffentlichen Raum

"Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben", lautet ein Zitat des britischen Philosophen Bertrand Russel. Und: "Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist als Menschenrecht in verschiedenen Verfassungen und internationalen Vertragswerken garantiert", lesen wir bei Wikipedia. Was ist nun wichtiger: der Veranstaltungsspaß vieler, oder das Recht auf Ruhe einzelner Bürger?

Es gibt empfindliche Menschen, die Lärm nicht nur als störend, sondern als Schmerz empfinden. Das sucht man sich nicht aus, und das kann man sich leider auch nicht abtrainieren. In unseren Lebensräumen gibt es unendlich viele Lärmquellen, die solche Menschen beeinträchtigen und denen sie sich kaum entziehen können: knatternde Motorräder; Autofahrer, die mit geöffnetem Fenster ohrenbetäubend laute Musik hören; Hubschrauber-Rundflüge und die ständige Zunahme weithin dröhnender Freizeit-Flugzeuge; Lkw-Fahrer, die den Motor zum Aufwärmen und beim Parken laufen lassen; lärmende Nachbarn jedweder Art.

Bei der Formulierung der Lärmgesetze sind die schutzwürdigen Interessen einzelner Menschen und die Spaß-Interessen der Allgemeinheit bereits abgewogen worden. Und in der überwiegenden Zahl der Fälle werden Veranstaltungen im Sinne der Lärm-Fans genehmigt. Wohin steuert unsere Gesellschaft, wenn diejenigen, die ihr Recht auf Ruhe und körperliche Unversehrtheit einklagen, derart niedergemacht werden wie zurzeit in Bonn?

Beate Füth, Niederkassel

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