Prozess vor dem Bonner Landgericht Nebenbuhler erschossen: Troisdorfer wegen Mordes verurteilt

Bonn · Weil ein 59-Jähriger aus Troisdorf nicht verkraften konnte, dass ein anderer Mann seine Rolle als Familienoberhaut eingenommen hatte, musste der 52 Jahre alte Nebenbuhler sterben.

Zu diesem Schluss kamen die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer. Sie verurteilten den Angeklagten am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Vermutlich wird der Pizzeria-Kellner den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen: Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Daher ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.

Laut dem Urteil hat der 59-Jährige am frühen Morgen des 23. Juli 2012 den Entschluss gefasst, "den Rivalen zu vernichten". Der Grund: "Es war das verletzte Ego eines Mannes, für den Frauen in einer Beziehung beliebig austauschbar sind und die zu Beziehungsobjekten degradiert werden, denen er sagt, wann es zu Ende ist", so der Kammervorsitzende Josef Janßen.

Spätestens seit 2010 war die zweite Ehe des Mannes belastet, im März 2012 war der Kellner ausgezogen. Wie sich herausstellte, hatte der 59-Jährige bereits seit sechs Jahren eine Geliebte. Auch in früheren Beziehungen hatte es immer wieder Affären von ihm gegeben. Inzwischen ist er geschieden und nun mit der langjährigen Geliebten verlobt.

Doch seine damalige Frau durfte keinen neuen Partner haben. Bereits im Vorfeld der Tat war das Opfer von dem Angeklagten mit dem Tod bedroht worden. Der Getötete hatte sogar ein gerichtliches Annäherungsverbot erwirkt. Am Tattag hatte der Mörder dann eine Pistole eingesteckt, seiner Geliebten Handy, Kontokarte und eine Nachricht auf den Tisch gelegt.

Dann war er zur Wohnung seiner Frau in der Innenstadt gefahren. Dort wartete er im Hausflur darauf, dass seine Frau zur Arbeit geht. Als die Tür geöffnet wurde, war er auf sie zugestürmt. Die Frau hielt sie zu, er schlug durch den Spalt mit einem Stock nach ihr. Doch der 52-Jährige kam seiner Freundin zu Hilfe, so dass die Haustür geschlossen werden konnte.

In diesem Moment hat der Kellner sich laut Urteil dazu entschlossen, den Nebenbuhler zu töten. Er brach zwei Türen auf und schoss sofort mehrfach auf das Opfer, das mit einer Tochter des Angeklagten in der Küche war. Auch davon, dass die 14-Jährige mit dem Stock versucht hatte, ihren Vater aufzuhalten, ließ der sich nicht beeindrucken: Obwohl das Opfer um sein Leben flehte, beugte sich der Täter über den Schwerverletzten und "exekutierte" ihn laut Urteil mit einem Kopfschuss. Dann stellte er sich der Polizei.

Der Vorsitzende: "Es ging ihm nicht darum, die Ehefrau als geliebte Person zu behalten, sondern darum, den Nebenbuhler zu beseitigen." Die Sicht der Verteidigung, dass aufgrund einer Unterzuckerung bei dem an Diabetes erkrankten Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vorlag, teilten die Richter nicht. Dies sei der Versuch, "die Krankheit zu instrumentalisieren und sich aus der Verantwortung zu stehlen". Janßen weiter: "Er wusste, was er tat, und er wollte es genau so."

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