Nicht zu den Wahlen zugelassen Wählerunion Sinzig spricht von „Katastrophe“

SINZIG · Die Wählerunion ist nicht zu den Wahlen in Sinzig zugelassen. Vorsitzende Schmitt-Federkeil unterstrich nun, dass ihr im Rathaus vom zuständigen Sachbearbeiter geraten worden sei, die Unterschriften bereits ab Januar beizuschaffen.

Helga Schmitt-Federkeil, Vorsitzende der erst Ende des vergangenen Jahres gegründeten Sinziger Wählerunion, sprach von einer „Katastrophe“, von einem „Super-Gau“. Wie berichtet, ist ihre Gruppierung weder für die Stadtrats- noch für die Kreistagswahl zugelassen. Grund: Die erforderlichen Unterstützer-Unterschriften waren zwar in ausreichender Menge vorhanden, wurden aber in Unkenntnis der Rechtslage teilweise vor dem 1. April eingeholt – was nicht statthaft ist.

Schmitt-Federkeil unterstrich nun in einer Pressekonferenz, dass ihr im Sinziger Rathaus vom für Wahlen zuständigen Sachbearbeiter gar geraten worden sei, die Unterschriften bereits ab Januar beizuschaffen. Darauf habe sie vertraut, zumal der Fachmann seit mehr als 20 Jahren für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen im Rathaus zuständig sei und sich im Übrigen selbst als Unterstützer in die Liste der Wählerunion eingetragen habe. An Eidesstatt hat der Sachbearbeiter inzwischen versichert, niemals eine solch falsche Auskunft erteilt zu haben. Schmitt-Federkeil hingegen hat vor wenigen Tagen eidesstattlich erklärt, sehr wohl diese für die Wählerunion fatale Falschauskunft von ihm erhalten zu haben.

Diese erstreckt sich nicht nur auf die Stadtratswahlen. Vielmehr auch auf die Wahlen zum Kreistag. Denn auch hier habe es vom Sachbearbeiter Fehlinformationen gegeben. Er habe erklärt, dass die Sinziger Unterschriften von der Kreisverwaltung und nicht vom Sinziger Rathaus geprüft und bestätigt werden müssten. Dies erwies sich als falsch.

Detailliert führte Schmitt-Federkeil aus, wann sie welche Informationen von dem Rathaus-Mitarbeiter erhalten habe. Die Wählerunion hat nun Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden eingelegt. Gibt es bis Montag kein Einlenken, dann ist die Meldefrist für die Kommunalwahl endgültig abgelaufen. Ob bis dahin die Wahlausschüsse noch einmal tagen werden, ist mehr als fraglich. Notfalls, so Schmitt-Federkeil, müsse man die gesamte Kommunalwahl anfechten.

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