Was Autofahrer wissen wollen Wie bilde ich eine Rettungsgasse?

Berlin · Die Rettungsgasse auf der Autobahn kann Leben retten und ist schon seit vielen Jahren Pflicht. Doch ab wann muss sie gebildet werden, und wie geht's richtig?

 Schon bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Foto: Holger Hollemann/dpa

Schon bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Foto: Holger Hollemann/dpa

Foto: Holger Hollemann

Rote Bremsleuchten, Warnblinker, alle Autos werden langsamer. Höchste Zeit, an die Rettungsgasse zu denken, damit anrückende Hilfskräfte schnell zum Unfallort gelangen kommen. Dabei kann jede Minute über Leben und Tod entscheiden.

Deshalb müssen Autofahrer die Gasse auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen bereits bilden, sobald der Verkehr im Schritttempo rollt, erklärt der ADAC. Und nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern.

Nur eine Spur rückt nach links

Es ist nicht kompliziert, den Weg richtig freizumachen: Nur wer auf dem ganz linken Streifen fährt, weicht nach links aus. Alle anderen Spuren rücken nach rechts. In Autobahnbaustellen mit engen Streifen müssen Autofahrer entsprechend weiter nach links respektive nach rechts ausweichen, damit eine Gasse zustande kommt.

Darf ich zum Bilden der Gasse auch den Standstreifen nutzen? Nein, der muss frei blieben. Nur im Notfall, etwa wenn überhaupt keine andere Möglichkeit mehr besteht, eine Gasse zu bilden, ist es laut ADAC für Autofahrern ausnahmsweise zulässig, darauf auszuweichen.

Auch die Polizei kann explizit dazu auffordern. Nur Polizeifahrzeuge oder solche von Hilfsdiensten wie Feuerwehrautos, Kranken- oder Abschleppwagen dürfen durch die Gasse fahren. Die Gasse ist natürlich für Motorradfahrer ebenso tabu wie der Standstreifen.

Härtere Strafen im Anmarsch

Wer bei stockendem Verkehr die Gasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss aktuell bei diesem einfachen Verstoß mindestens mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Mit Behinderung werden es sogar 240 Euro, mit Gefährdung 280 Euro und mit Sachbeschädigung 320 Euro, wobei in diesen drei Fällen zu den zwei Punkten jeweils auch noch ein Monat Fahrverbot hinzukommt.

Eine geplante Gesetzesänderung sieht eine Verschärfung der Strafen vor. Wenn die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle in Kraft tritt, wird auch schon beim einfachem Verstoß ein Monat Fahrverbot verhängt. Zudem wird das unerlaubte Befahren der Rettungsgasse, also sich etwa an einen Rettungswagen „dranzuhängen“, dann ähnlich bestraft werden wie das Nichtbilden.

(dpa)
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