Lackkratzer und mehr Welche Versicherung zahlt Vandalismus-Schäden am Auto?

Berlin · Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Doch bei Vandalismus lassen sich die Täter nicht immer ermitteln - welche Versicherung kommt für solche Schäden am Auto auf?

 So ein Ärger: Wird der Lack am eigenen Auto zerkratzt, sollten Betroffene den Schaden fotografieren und mit dem Versicherer das weitere Vorgehen besprechen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

So ein Ärger: Wird der Lack am eigenen Auto zerkratzt, sollten Betroffene den Schaden fotografieren und mit dem Versicherer das weitere Vorgehen besprechen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Mist, das hat gerade noch gefehlt. Morgens am Auto stellt man fest, dass jemand mit dem Schlüssel den Lack zerkratzt hat. Das kann teuer werden. Was nun? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer kommt für Vandalismus-Schäden auf?

Natürlich haftet in erster Linie der Verursacher. Oftmals ist der aber gar nicht mehr festzustellen. Dann können sich Geschädigte an ihre Autoversicherung wenden. Dafür müssen Betroffene zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss solche Schäden aus eigener Tasche zahlen, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt.

Welche Versicherung begleicht welche Schäden?

Die Teilkaskoversicherung tritt in Fällen ein, wenn zum Beispiel Böller das Fahrzeug ramponiert haben, es in Brand gesetzt oder es gar durch eine Explosion beschädigt wurde. Auch eingeschlagene Scheiben sind in der Regel ein Fall für die Teilkasko. Oft werden aber nicht nur die Fenster, sondern auch zerschlagene Abdeckungen von Scheinwerfern und Rückleuchten ersetzt.

Darüber hinaus bezahlt eine Vollkaskoversicherung mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe. Wichtig: Während sich Teilkaskoschäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, tun das Schäden in der Vollkasko schon. Und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Autobesitzer im Regulierungsfall immer einkalkulieren.

Die Vandalen waren da - was ist zu tun?

Nachdem Betroffene den Schaden bemerkt haben, sollten sie ihn fotografieren, im Idealfall aus verschiedenen Perspektiven. Am besten dann gleich den Versicherer anrufen und mit ihm das weitere Vorgehen abgleichen, rät der GDV. Vandalismus-Schäden sollten Betroffene auch der Polizei melden. Das gelte laut Versicherungsvertrag auch für Brandschäden ab einer gewissen Höhe.

(dpa)
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